Setzen Sie Ihre Betreuungsverfügung heute um

Am naheliegendsten ist es, einem Angehörigen eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht auszustellen, um den Fall der Fälle bereits im Voraus zu besprechen.

Sei es ein Unfall, der die Handlungsfähigkeit einer Person herabsetzt, oder das nahende Lebensende, das aufgrund fortschreitender Demenz oder physischer Erkrankungen nicht mehr bewusst miterlebt wird – in beiden Fällen muss man seine Entscheidungen abgeben.

Was ist eine Vorsorgevollmacht

Mittels einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit eine andere Person zu bemächtigen, gewisse Aufgaben für den nicht mehr handlungsfähigen Vollmachtgeber zu erledigen. Dadurch trifft der bevollmächtigte Angehörige alle Entscheidungen als Vertreter im Willen.

Der übertragene Aufgabenbereich kann alle Rechtsgeschäfte oder nur bestimmte, wie beispielsweise alle finanziellen Entscheidungen, umfassen. Der Vorteil einer selbst ernannten Betreuungsperson liegt in erster Linie darin, dass man mit dieser dem Betreuungsgericht zuvorkommt und sein Leben in die Hände einer vertrauten und nahestehenden Person legt.

Was ist eine Betreuungsverfügung am Lebensende?

Mit einer Betreuungsverfügung kann man vor dem Eintritt des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit bestimmen, wen das Betreuungsgericht als seinen rechtlichen Betreuer bestimmt. Mit dieser persönlichen Verfügung bindet man das Gericht an seine Entscheidung, wobei man natürlich auch festlegen kann, wen man keinesfalls in seine Entscheidungen einbinden möchte.

In der Betreuungsverfügung können weiters auch inhaltliche Wünsche rechtlich verbindlich manifestiert werden: Egal ob es eine Heimpflege sein soll oder ob gewisse Wünsche respektiert werden sollen – für solche Fragen kommt eine Betreuungsverfügung infrage.

Der Unterschied zwischen den beiden Rechtsinstituten, die beide Anweisungen für ein würdevolles Lebensende enthalten, liegt darin, dass die Betreuungsverfügung erst dann zur Anwendung kommt, wenn das Gericht den Verfügenden für handlungsunfähig erklärt hat.

Alle Handlungen, die der Angehörige setzt, werden hierbei vom Gericht kontrolliert. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen legt man sein Schicksal bedingungslos in die Hände seines geliebten Menschen.