Die Nutzungsrechte von Kunstwerken können nach Belieben geregelt werden
In einem Lizenzvertrag ist geregelt, unter welchen Bedingungen urheberrechtlich geschütztes Material wie Fotos, Musik und Texte für eigene Projekte verwendet werden darf. Über die Nutzungsdauer und den Umfang der Nutzungsrechte muss man sich mit dem Urheber vor der Verwendung des Materials einigen.
Was ist ein Lizenzvertrag?
Mit der Übertragung der Nutzungsrechte räumt der Urheber Nutzungsrechte an seinen persönlichen Werken ein. Der Lizenzgeber bestimmt außerdem, unter welchen Bedingungen sein Werk vom Unternehmen genutzt werden kann. Mit dem Vertrag erhält der Nutzer zwar eine Erlaubnis zur Verwendung des Materials, allerdings geht dieses nicht in seinen Besitz über.
Der Vertrag bezieht sich dabei allein auf die Übertragung von Nutzungsrechten. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar und bleibt lebenslang beim Schöpfer des Werkes. Das Nutzungsrecht kann sowohl formlos als auch mit einem schriftlichen Vertrag geregelt werden, in dem genau festgelegt ist, wie der Lizenznehmer das Werk verwenden darf.
Zeitlich begrenztes Nutzungsrecht – Einschränkungen im Lizenzvertrag
Für den Abschluss eines Lizenzvertrages sind zahlreiche Modelle verfügbar, die sich in Preis und Umfang der Nutzungsmöglichkeiten unterscheiden. Viele Lizenzen sind zeitlich und räumlich begrenzt. Darauf muss geachtet werden, wenn Texte, Musik oder Fotos für langfristige Projekte verwendet werden sollen. Ob die kommerzielle oder private Nutzung Gegenstand des Lizenzvertrages ist, muss ebenfalls im Vorfeld geklärt werden.
Für den Aufbau einer Marke oder eines Corporate Designs sind Lizenzverträge mit eingeschränkter Nutzungsdauer nicht geeignet. Sinnvoll sind solche Modelle nur für jene Nutzer, die beispielsweise für ein Event oder eine Messe ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht benötigen.
Im Lizenzvertrag sind die Art der Nutzung, die Nutzungsdauer, die räumliche und zeitliche Beschränkung festgehalten. Ob die Nutzungsrechte exklusiv an einen Lizenznehmer übertragen werden, sollte ebenfalls Gegenstand des Vertrages sein. Mit dem Erwerb der richtigen Lizenz steht einer Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material nichts mehr im Wege.