Alles rund um die Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung stellt die Mitteilung über die Annahme eines Auftrages dar. Mit dieser teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, dass er bereit ist, den Vertrag verbindlich anzunehmen. Des Weiteren sichert er mit diesem kurzen Schreiben zu, dass er den vereinbarten Auftrag zu den vereinbarten Konditionen erfüllen wird.
Der Inhalt einer Auftragsbestätigung
In der schriftlichen Mitteilung werden die genauen Modalitäten eines Auftrags gegenüber dem Kunden festgelegt. Dies dient vor allem nach längeren mündlichen Verhandlungen der Lieferbedingungen und -modalitäten der Rechtssicherheit. Eine gesetzlich verbindliche Regelung existiert nicht, jedoch ist in der DIN-Norm 69905 die Grundform der „Mitteilung über die Annahme eines Auftrags“ geregelt. Zum üblichen Inhalt gehören neben Angaben zum Auftraggeber und -nehmer auch sämtliche Liefer- und Zahlungsmodalitäten, sowie das Datum der Auftragserteilung. Diese Bestätigungsmitteilung wird rechtlich wie ein Handelsbrief behandelt, der für die Rechnungslegung und eventuelle Rechtsstreitigkeiten notwendig ist.
Abweichungen in der Auftragsbestätigung
Sollten in der schriftlichen Zusammenfassung des anvisierten Vertrages Abweichungen gegenüber der vereinbarten Eckdaten vorliegen, so ist die Auftragsbestätigung als neues Angebot zu werten. Wenn es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, so gilt sein Schweigen als Zustimmung zu dem neuen Angebot. Bei einem Konsumenten hingegen besteht keine Redepflicht, weshalb ein Schweigen keine konkludente Vertragsannahme bedeutet und somit kein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss zustande kommt.
Grundsätzlich ist eine Bestätigung des erteilten Auftrags kein eigenes Rechtsinstitut, sondern eine Sitte, die sich im Laufe der Zeit im Geschäftsverkehr herausgebildet hat. Diese dient dem Zweck, Missverständnisse im Vorhinein zu vermeiden, Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und die Ergebnisse mündlicher oder telefonischer Vereinbarungen in schriftlicher Form zu fixieren. Außerdem werden in dieser zumeist ausdrückliche Hinweise auf die eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.