Eine gütliche Einigung ist immer besser als ein erfolgreiches Verfahren
Millionen von Menschen versuchen, Ihre Streitigkeiten von einem Gericht klären und ihre Wünsche durchsetzen zu lassen. Allerdings ist ihnen dabei oft nicht bewusst, dass sie unnötige Strapazen auf sich nehmen. Der beste Weg zur Beilegung eines Rechtsstreits ist immer die gütliche Einigung.
Warum eine gütliche Einigung die beste Lösung ist
All die Kraft, die man für ein erfolgreiches Verfahren aufwenden muss, müsste man nicht vergeuden, wenn man stattdessen auf eine gütliche Beilegung hinarbeiten würde. Diese erspart den Beteiligten jedoch nicht nur große Unannehmlichkeiten, sondern bringt auch finanzielle Vorteile mit sich. Wer auf ein gerichtliches Urteil verzichtet, erspart sich auch bei einem möglichen Sieg etliche Kosten. Auch bei Scheidungen sollte man die gütliche Einigung bevorzugen. Um das Wohl der eigenen Kinder zu gewährleisten, sollte man gemeinsam entscheiden, was das Beste für sie ist. Außerdem leidet der eigene Nachwuchs sehr unter gerichtlichen Verfahren, in die sie möglicherweise sogar involviert werden.
Wie funktioniert eine gütliche Einigung
Die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits stellt einen verbindlichen Vertrag dar. Dieser kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Wer die Beratung durch einen Rechtsanwalt bevorzugt, kann einen sogenannten Anwaltsvergleich schließen, was sich bei Streitigkeiten mit fremden Personen eignet. Ersatzweise bietet sich eine sogenannte Mediation an. Diese findet nicht vor einem oder mehreren Rechtsanwälten statt, sondern wird mithilfe eines speziell ausgebildeten Mediators durchgeführt. Ist dagegen bereits ein Gerichtsverfahren nach erfolgloser außergerichtlicher Einigung anhängig, kommt ein gerichtlicher Vergleich infrage.
Der Streitgegenstand der meisten zivilen Verfahren ist grundsätzlich Geld. Doch meist verlieren die beteiligten Parteien das eigentliche Ziel aus den Augen, sodass Genugtuung und Rache Priorität erringen. So werden Gerichtsverfahren oft bis zum bitteren Ende geführt, ohne dass jemand etwas davon hat. Stattdessen sollten beide Parteien lieber auf eine gütliche Einigung hinarbeiten. Diese ist immer die bessere Wahl und kann sogar außergerichtlich durchgeführt werden.