Einer Vereinigung beitreten
Um sich mit Gleichgesinnten zu organisieren, kann man einer bestimmten Vereinigung beitreten. Die Möglichkeiten sind vielfältig und bieten interessante Betätigungsfelder sozialer, künstlerischer oder unternehmerischer Art. Vereine kann man zum Beispiel zum gemeinschaftlichen Erwerb von Grundstücken und Immobilien nutzen. Auch eine Wohngemeinschaft oder eine Gartensparte erhalten damit einen rechtlichen Rahmen.
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist der Zusammenschluss mehrerer Personen für einen bestimmten Zweck. Es gibt zum Beispiel gemeinnützige Vereine, welche sich sozialen Aufgaben oder der Forschung widmen. Ein Verein kann im Vereinsregister eingetragen sein oder ohne den Eintrag im Register gegründet werden. Hierbei ergeben sich wesentliche Unterschiede in der Haftung der Mitglieder. Bei einem nicht eingetragenen Verein haften die Mitglieder neben dem Verein selbst auch persönlich für Rechtsgeschäfte, welche sie im Namen des Vereins abschließen. Ansonsten haften die Mitglieder nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins. Wer einer Vereinigung beitreten möchte, sollte sich über diese Möglichkeiten und Unterschiede im Klaren sein.
Wie kann man mitmachen?
Viele Vereine bieten unterschiedliche Modelle der Mitgliedschaft an. Als aktives Mitglied hat man alle Rechte und Pflichten, zum Beispiel das Stimmrecht, die Pflicht zur Beitragszahlung oder bestimmte Aufgaben, welche zu erfüllen sind. Eine Fördermitgliedschaft beschränkt sich oft nur auf die Beitragszahlung. Je nach Konzept erhalten die Fördermitglieder bestimmte Vergünstigungen und ausführliche Informationen zur Vereinsarbeit. Man kann dem Verein beitreten, indem man ein formloses Schreiben oder ein vorgefertigte Formular verwendet. Um beim Antrag keine Fehler zu machen, lohnt es sich, eine von Fachleuten geprüfte Textvorlage zu benutzen.
Da die Mitgliedschaft in einem Verein auch rechtliche Folgen nach sich ziehen kann, sollte man bei Unklarheiten einen Anwalt zu Rate ziehen. Ausführliche Informationen zum Vereinsrecht bekommt man auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie in den Rechtstexten des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Link to source : http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Leitfaden_Vereinsrecht.html