Verheimlichte Klauseln des Wohnraummietvertrag
Immobilien, gelegentlich auch Betongeld genannt, erfreuen sich in Deutschland als Geldanlage und Altersvorsorge schon immer großer Beliebtheit. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist die Wohnraumvermietung mit Wohnraummietvertrag über die eigenen vier Wände eine besonders attraktive Alternative zum Sparbuch oder zur Geldanlage in Aktien.
Vieles spricht für die vermietbare Immobilie zur Altersvorsorge
Wer erschrocken feststellt, dass sich sein Erspartes auf der Bank aufgrund niedriger Zinsen nicht weiter vermehrt, kann sich gleichzeitig über die andere Seite der Medaille freuen: Auch die Schuldzinsen sind niedrig und erleichtern so die Anschaffung einer vermietbaren Immobilie als Altersvorsorge enorm. Wer den Vergleich zwischen Mieteinnahmen versus Zinseinnahmen anstellt, wird erfreut feststellen, dass ihm die erworbene, solide Immobilie eine mehr als vernünftige Rendite bietet.
Ist die Immobilie zur Altersvorsorge tatsächlich marktgerecht erworben, sollte es außerdem keine große Schwierigkeit darstellen, zeitnah einen Mieter zu finden, mit dem ein Wohnraummietvertrag abgeschlossen wird. Die Vermietung des Wohnraumes bildet dann eine zuverlässige Einnahmenquelle zur Altersvorsorge. Hierbei gibt es jedoch ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Richtiges Vermieten will gelernt sein: der Wohnraummietvertrag
Wer für das Alter vorsorgen will, kann sich beizeiten Wohneigentum anschaffen, um später einmal keine Miete mehr bezahlen zu müssen. Die andere Alternative – um die es hier vornehmlich gehen soll – ist es, eine Immobilie anzuschaffen und anschließend zu vermieten.
Dabei sollte man darauf achten, rechtliche Stolperfallen zu umgehen und sich eingehend zu erkundigen, wie man den Wohnraummietvertrag rechtssicher gestaltet und abschließt. Informationen hierzu findet man natürlich im Internet, im Zweifelsfall ist es jedoch ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Denn die Tücke steckt bekanntlich im Detail und im neuen Leben als Vermieter kommen einige neue Anforderungen auf einen zu. Begonnen bei Betriebskostenabrechnungen, setzt sich die Liste zu klärender Details bis zu Schönheitsreparaturen fort – und all das muss vorab rechtssicher im Mietvertrag geregelt sein.
Eine Investition in Immobilien zur Altersvorsorge sollte also immer gründlich durchdacht sein. Entscheidend ist die Wahl des passenden Objektes hinsichtlich der Vermietbarkeit, Bausubstanz sowie Eigentümergemeinschaft. Hat man sich fundiert und richtig entschieden, wird man zum Vermieter mit allen Rechten und Pflichten, die im Wohnraummietvertrag geregelt sein müssen.