Wie viel Zeit man die Quittungen in Unternehmen bewahren muss
Jeder kennt es: Die Stapel von Quittungen werden immer größer und irgendwann muss sortiert werden. Denn nicht alle Zahlungsbelege müssen über viele Jahre aufbewahrt werden. Doch bei einigen Belegen sollten die Verjährungsfristen im Auge behalten werden. Zudem wird zwischen Privatpersonen und Selbstständigen unterschieden.
Kaufbelege, Quittungen und deren Verjährungsfristen bei Privatpersonen
Da die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Neuwaren wie zum Beispiel Elektrogeräten, Möbeln oder Fahrrädern zwei Jahre beträgt, sollten die entsprechenden Kaufbelege jeweils über diesen Zeitraum hinweg aufbewahrt werden. Handelt es sich dagegen um Bankunterlagen zu bezahlten Forderungen, die durch Barzahlung getilgt wurden, so sollten Quittungen und Kontoauszüge für drei Jahre abgeheftet werden. Denn drei Jahre beträgt die reguläre Verjährungsfrist von Alltagsgeschäften. Auf diese Weise ist es möglich, Forderungen aus Kaufverträgen geltend zu machen. Speziell bei Quittungen, die den Hausbau betreffen, ist sogar eine Aufbewahrungszeit von fünf Jahren anzuraten.
Hilfreiche Tipps zu Aufbewahrungsfristen von Quittungen bei Selbstständigen und Unternehmen
Speziell Unternehmen und Selbstständige müssen Belege und Quittungen über Beträge, die von der Steuer abgesetzt wurden, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren aufbewahren. Werbungskostenbelege können jedoch nach Erhalt eines Steuerbescheids entsorgt werden. Handelt es sich um Rechnungen, die sich auf den privaten Grundbesitz beziehen, müssen diese für zwei Jahre aufbewahrt werden. Unterlagen, die Grundstücke betreffen, müssen sogar – je nach Grundstück – für 23 Jahre griffbereit sein.
Damit alles seine Richtigkeit hat, sollten alle Rechnungen gut abgeheftet werden, damit sie bei Bedarf schnell zur Hand sind. Besteht Unsicherheit wegen eines Kaufbelegs oder anderer Unterlagen, ist auf jeden Fall das Hinzuziehen eines Fachanwalts von Vorteil. Mit einer entsprechenden Beratung werden unangenehme Überraschungen auf einfache Art und Weise im Voraus vermieden.