5 Punkte, die man vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags nicht vernachlässigen sollte

Gemäß dem deutschen Recht kann ein Arbeitsvertrag auf unterschiedlichste Arten und Weisen gestaltet werden. Vor allem inhaltlich gibt es dazu kaum Vorschriften. Diese im Grundgesetz verankerte Vertragsfreiheit kann den Vertragspartnern jedoch zum Verhängnis werden. Um dies zu verhindern, sollten einige Dinge beachtet werden.

Welche Inhalte sollte ein Arbeitsvertrag aufweisen?

Damit ein Arbeitsvertrag inhaltlich sinnvoll und vor allem formwirksam abgeschlossen werden kann, muss dieser einige Punkte beinhalten. Dazu gehören zunächst die abschließenden Parteien (Arbeitgeber und -nehmer), Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt. Bei diesen grundlegenden Dingen sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass diese auch wirklich vereinbar sind. Zudem sollte man nicht vergessen auf zusätzliche Punkte, wie Probezeit, Befristung des Arbeitsvertrages oder die Kündigungsfrist einzugehen. Diese unangenehmen Dinge werden oft nicht vom Arbeitgeber angesprochen. Um eine böse Überraschung zu vermeiden, gilt es also, das Arbeitspapier gründlich durchzulesen, bevor man seine Unterschrift daruntersetzt.

Wo gibt es Grenzen und wie erkennt man diese?

Trotz der Vertragsfreiheit gibt es zum Schutz der Arbeitnehmer Grenzen, die eingehalten werden sollten. Doch auch darauf sollte man schon vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages achten. Der Arbeitgeber hat nur ein bedingtes Recht, seinen Angestellten Vorschriften bezüglich ihres Aussehens und des Arbeitsortes zu machen. Nur wenn ein begründetes Interesse besteht, entsprechende Anweisungen in den Vertrag aufzunehmen, sollte der Arbeitnehmer hierauf eingehen. Zudem ist es ratsam, sich vorher zu informieren, wie viele Urlaubstage zugestanden werden müssen. Wer weniger vereinbart, als ihm zusteht, hat meist Pech gehabt. Ähnlich sieht es mit den Überstunden aus. Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, unentgeltliche Überstunden zu leisten. Auch wenn ein entsprechender Passus im Arbeitsvertrag nichtig wäre, sollte man ihn der Sicherheit halber weglassen.

Grundsätzlich sollte man vor den Vertragsgesprächen eine Checkliste erstellen und alle offenen Fragen dazu klären. Nicht alle Inhalte eines Arbeitsvertrages sind zwingend notwendig und manche sollte man sogar weglassen. Nur wer gut vorbereitet ist, kann das Maximale für sich herausholen. Im Optimalfall sollte man sich zudem von einem Fachanwalt beraten lassen.