Welche Reisekosten sind für Arbeitnehmer zumutbar ?

Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz an einen anderen Unternehmensstandort verlagert oder regelmäßig den Einsatz an einem anderen Standort verlangt, ergeben sich viele Kosten für den Arbeitnehmer. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Reisekosten man hinnehmen muss und welche man geltend machen kann, um die Mehraufwendungen auszugleichen. Auch ein Aufhebungsvertrag kann helfen, wenn die Kosten für regelmäßiges Pendeln zu hoch werden.

Welche Kosten kann man vom Arbeitgeber erstatten lassen?

Generell gelten Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten bei Dienstreisen als erstattungsfähig und werden vom Arbeitgeber ohne Begrenzung lohnsteuerfrei ersetzt. Der Arbeitnehmer muss diese Kosten also nicht selbst tragen. Für Verpflegungsaufwendungen, die während der Dienstreise entstehen, werden Pauschalen angesetzt, sodass diese ebenfalls teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Näheres dazu ist meist im Arbeitsvertrag oder begleitenden Dokumenten festgehalten. Wird der Arbeitnehmer jedoch dauerhaft an einen neuen Standort versetzt, gilt die neue Arbeitsstätte als regelmäßiger Arbeitsort und die Fahrt dorthin ist keine Dienstreise, sondern schlicht der Arbeitsweg und kann somit nicht mehr beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Hier bleibt dem Arbeitnehmer nichts anderes übrig, als sich der Situation, gegebenenfalls durch einen Umzug, anzupassen.

Versetzung an einen anderen Arbeitsort hinnehmen oder neue Stelle antreten?

Tägliche Reisekosten, die durch einen Wechsel des Betriebsstandorts oder die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz entstehen, gelten in der Regel als zumutbar und müssen entsprechend hingenommen werden. Wer den Arbeitsort nicht wechseln möchte und schon eine neue Anstellung gefunden hat, sollte unter Umständen mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen. Dies ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien, durch die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum mit beiderseitigem Einverständnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung ist dies also eine zweiseitige Vereinbarung, der beide Seiten zustimmen müssen. Für den Arbeitnehmer besteht der Vorteil darin, dass er sofort die neue Stelle antreten kann, ohne an die geltenden Kündigungsfristen gebunden zu sein. Man sollte jedoch unbedingt beachten, dass der Kündigungsschutz mit der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag erlischt, selbst wenn der Arbeitnehmer viele Jahre angestellt war oder als Schwangere, im Mutterschutz oder als behinderter Arbeitnehmer Sonderkündigungsrechte genießt. Auch der Betriebsrat muss dieser Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zustimmen.

Mit einem Muster für einen Aufhebungsvertrag zum Arbeitsvertrag ist man rechtlich abgesichert und vor bösen Überraschungen geschützt. Im Zweifelsfall ist es ratsam, die Meinung eines Fachanwalts einzuholen.