Fehleinstellung? Probezeit für die Prüfung der Mitarbeiter nutzen!
Einen neuen Mitarbeiter stellt man üblicherweise mit einer Probezeit ein. In dieser Zeit gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Man kann daher bei einer Fehleinstellung das Arbeitsverhältnis ohne Folgen schnell und unkompliziert wieder lösen. Auch bei einer Kündigung in der Probezeit sind Formfragen zu beachten.
Bei einer Fehleinstellung zügig reagieren
Ist man davon überzeugt, dass es sich um eine Fehleinstellung handelt, sollte man schnell reagieren. Sofern die Kündigung noch während der Probezeit ausgesprochen wird, ist es für das Unternehmen leichter, den Vertrag zu lösen. Später greifen Tarifvertrag und gesetzliche Regelungen, die eine ordentliche Kündigung erschweren. Dabei muss der neue Mitarbeiter kein Fehlverhalten zeigen. Manchmal ist eine Person einfach ungeeignet für den Posten. Mit einer weiteren Beschäftigung wäre weder dem Unternehmen noch dem Mitarbeiter geholfen. Eine Kündigung der Fehleinstellung während der Probezeit muss nicht begründet werden. Die Schriftform ist vorgeschrieben.
Schriftliche Kündigung erstellen
Eine schriftliche Kündigung kann man mit einem Mustertext schnell erledigen. In dem Formular sind nur die Daten zu ergänzen und an die Firma anzupassen. Die Zustellung erfolgt mit der Post per Einschreiben oder durch eine persönliche Übergabe. Bei der Übergabe lässt man sich den fristgemäßen Zugang quittieren, damit es keine Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht gibt. Das ist umso wichtiger, je näher das Ende der Probezeit rückt. Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles arbeitsrechtlich in Ordnung ist, sollte man einen Anwalt zurate ziehen.
Bei einer Fehleinstellung hat man innerhalb der Probezeit gute Chancen, den Fehler zu korrigieren. Man sollte sich von dem betreffenden Mitarbeiter trennen, ehe ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Mit vorgefertigten Formularen und Mustertexten erstellt man die Kündigung und das Arbeitszeugnis schnell und unkompliziert.