Tatort Arbeitsplatz : Beschwerde wegen sexueller Belästigung einreichen
Bei vielen Menschen ist die Angst vor dem Arbeitsplatz ein ständiger Begleiter geworden. Grund dafür sind sexuelle Übergriffe durch Kollegen oder Vorgesetzte. Doch Opfer von Belästigung am Arbeitsplatz können sich wehren – mit einer korrekt formulierten Beschwerte wegen sexueller Belästigung.
Ab wann gilt eine Tat als sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist heute keine Seltenheit mehr und betrifft Männer gleichermaßen wie Frauen. Die sexuelle Belästigung ist ein Tatbestand und muss nicht aktiv durchgeführt werden. Bereits verbale Attacken auf eine Person, in der Regel bezogen auf das Geschlecht, gelten bereits als sexuelle Belästigung. Hierbei gilt: Bei passiver oder aktiver sexueller Belästigung wird im Tatbestand nicht unterschieden. Eine Belästigung am Arbeitsplatz beginnt an dem Punkt, an dem eine Handlung auf ein sexuell bezogenes Verhalten zurückgeführt werden kann oder sich die betroffene Person aufgrund von Äußerungen in einer Form beleidigt fühlt.
Wichtige Fakten zur schriftlichen Beschwerde
Eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung sollte immer schriftlich eingereicht werden und einige wichtige Fakten beinhalten. Der wichtigste Punkt ist die Angabe zum betroffenen Arbeitnehmer sowie die Angaben zum Täter. Ebenfalls im Text enthalten sein sollte der genaue Tathergang sowie Tatort und gegebenenfalls die Zeit. Sollte es Zeugen für den Vorfall gegeben haben, sollten auch diese dringend mit aufgeführt werden. Besonders bei der Schilderung des Vorfalls ist darauf zu achten, dass jedes Detail integriert wird. Wichtige Fakten, die im Schreiben nicht aufgeführt sind, können später auch nicht als Beweis gewertet werden. Daher gilt: Eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung muss immer so genau wie möglich aufgeführt werden. Hierzu können auch Aussagen von Zeugen eingefügt werden, um Fakten zu belegen.
Eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung sollte generell eingereicht werden, wenn ein offensichtlicher Tatbestand vorliegt. Ob es sich dabei um eine passive oder aktive Belästigung handelt, sollte keinen Einfluss auf das Einreichen der Beschwerde haben. Eine Beschwerde sollte dabei jedoch immer sachlich und exakt ausformuliert sein und Personen klar benennen. Da es sich bei einer sexuellen Belästigung um eine Straftat handelt, sollte selbst bei kleinsten Fragen zur Sicherheit ein Anwalt hinzugezogen werden.