Der Probezeitverlängerung kann zu jeder Zeit vom Arbeitgeber verlangt werden

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags wird in der Regel eine Probezeit von bis zu einem halben Jahr vereinbart. Die Frist kann nicht nur auf Wunsch des Arbeitgebers verlängert werden. Auch der Arbeitnehmer hat das Recht, sich mehr Zeit für den Übergang in einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu nehmen.

Sinn und Nutzen der Probezeitverlängerung

Ein neuer Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht sofort unbefristet ausgestellt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich zunächst kennenlernen. Es braucht Zeit, um herauszufinden, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen im Job bewältigen kann und wie gut er in das vorhandene Team passt. Aus diesen Gründen wird eine Anstellung unter Vorbehalt im Arbeitsvertrag vereinbart.

Diese Probezeit, wie sie meist genannt wird, kann bis zu sechs Monate andauern. Nach dieser Zeit ist es möglich, den Arbeitsvertrag automatisch in eine unbefristete oder befristete Stelle umzuwandeln. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Probezeitverlängerung. Sie bringt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer einen Nutzen, wenn noch Unsicherheiten in Bezug auf die Erfüllung der gestellten Aufgaben bestehen. In der gewonnenen Zeit kann man sich intensiver mit den Anforderungen auseinandersetzen und genießt weiterhin den Vorteil der kürzeren Kündigungsfrist.

Probezeitverlängerung durch den Arbeitnehmer möglich

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie von sich aus den Wunsch nach einer Probezeitverlängerung aussprechen können. Mitunter werden Probezeiten von nur wenigen Wochen vereinbart. Diese Zeit reicht aber häufig nicht aus, um einen genauen Einblick in alle Aufgaben zu bekommen. Auch bei kleinsten Unsicherheiten sollte sich der Arbeitnehmer immer für eine Probezeitverlängerung entscheiden. Während der Anstellung unter Vorbehalt gibt es keine oder verkürzte Kündigungsfristen.

Der Arbeitnehmer kann sich zudem jederzeit für die Aufgabe des Jobs entscheiden, ohne dass er Nachteile befürchten muss. Im Gegensatz dazu ist er nach der Übernahme des Arbeitsvertrages an Kündigungsfristen gebunden. Diese können für beide Parteien eine quälende Hürde darstellen, wenn Unzufriedenheiten in Bezug auf die Ausführung der Aufgaben oder im Arbeitsumfeld bestehen.

Mit der Übernahme des Arbeitsvertrages sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden. Dies kann zu einer großen Belastung für beide Parteien führen. Aus diesem Grund sollte eine Einigung auf einen festen Arbeitsvertrag nur erfolgen, wenn sich beide Parteien einer guten Zusammenarbeit sicher sind. Andernfalls ist es sinnvoll, über eine Probezeitverlängerung nachzudenken. Die gewonnene Zeit bietet die Möglichkeit, einen besseren Einblick in die Arbeitsaufgaben und deren Bewältigung zu bekommen.