Der Weg vom Teilzeit- zum Vollzeitarbeitsvertrag

Während Arbeitgeber häufig von einem Teilzeitarbeitsvertrag profitieren, werden die finanziellen Einschränkungen, die daraus resultieren, für Arbeitnehmer zunehmend zur Belastung. Daher ist das Verlangen nach einer Vollzeitbeschäftigung nur allzu verständlich. Doch wie lässt sich eine solche Umwandlung bewerkstelligen?

Wie man eine Umwandlung des Teilzeitarbeitsvertrags erreichen kann

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Arbeitsvertrag, der ursprünglich auf Teilzeit ausgelegt war, in eine Vollzeitstelle umzuwandeln. Die einzige Ausnahme besteht, wenn sich der Arbeitnehmer bereits vor der Unterzeichnung des Teilzeitarbeitsvertrags eine schriftliche Zusicherung auf eine Vollzeitstelle gesichert hat. Ist eine solche Vereinbarung nicht vorhanden, muss sich der Arbeitnehmer bewähren, um seinen Chef zu überzeugen. Dieses Unterfangen ist allerdings nicht einfach, da viele Arbeitgeber vorzugsweise Teilzeitkräfte beschäftigen. Durch großes Engagement am Arbeitsplatz kann jedoch der Stellenwert als Arbeitnehmer unterstrichen werden. Man sollte versuchen, den Chef davon zu überzeugen, dass es eine bessere Investition sei, den Arbeitsvertrag umzuwandeln, als sich nach einer neuen Vollzeitarbeitskraft umzusehen.

Welche Problematiken gilt es zu bewältigen?

Selbst wenn man es geschafft hat, sich bei seinem Arbeitgeber zu bewähren, gibt es noch einige Stolpersteine, die eine Vollzeitbeschäftigung verhindern könnten. Der erste Schritt sollte die richtige Kommunikation mit dem Vorgesetzten sein. Es ist wichtig, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man eine Vollzeitstelle anstrebt. Im gleichen Atemzug kann man sich nach eventuellen Optionen erkundigen. Da man keinen rechtlichen Anspruch besitzt, sollte man dieses Ziel als Bitte äußern. Damit eine Umwandlung des Teilzeitarbeitsvertrags nicht an geringen Qualifikationen scheitert, sollte man sich um Fortbildungen bemühen. Zudem sollte der Arbeitnehmer erst etwas Erfahrung im Unternehmen sammeln, bevor eine Vollzeitstelle angestrebt wird.

Es ist grundsätzlich immer möglich, einen Teilzeitarbeitsvertrag in eine Vollzeitstelle umzuwandeln. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht allerdings nur selten. Wer sich aber bewährt, hat gute Chancen auf eine Umwandlung. Wichtige Faktoren dabei sind Engagement und Zielstrebigkeit. Der Arbeitgeber sollte den nötigen Anreiz haben, eine Teilzeit- in eine Vollzeitstelle umzuwandeln, statt die Einstellung eines neuen Arbeiters anzustreben.