Einfacher Fehler und grober Fehler im Job: Was ist der Unterschied?

Arbeitnehmern passieren im Berufsalltag immer wieder Fehler, die sowohl dem eigenen Unternehmen als auch Kunden oder sonstigen Dritten schaden können. Grundsätzlich übernimmt das Unternehmen die Regulierung und leitet diese Sachen Versicherungen weiter. Doch wann ist ein grober Fehler einer zuviel?

Einfache Fehler machen nicht haftbar

Ein grober Fehler im Berufsleben entsteht in der Regel aus dem Arbeitsalltag heraus. Daher unterscheiden sich die Haftungsansprüche auch nicht groß vom Privatleben. Jeder haftet für das, was er tut. Allerdings steht der Schaden häufig in keinem Verhältnis zum Gehalt eines Mitarbeiters. Dieses ist auch keine Riskioprämie, weshalb bei kleinen Fehlern und Schäden ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht finanziell zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bei leichter Fahrlässigkeit entsteht also keine Haftung.

Wenn ein Fehler in grober Fahrlässigkeit entsteht

Ein Unfall mit dem Mietwagen oder das Verschütten von Kaffee über dem Notebook – das sind Fehler, die ein Unternehmen verkraften kann und für die der Chef normalerweise kein Gericht für die Schadensregulierung beauftragen wird. Doch was passiert, wenn ein Großkunde aufgrund eines falschen Gutachtens oder einer ungesicherten Ladung nicht mehr mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten will? Von einem groben Fehler spricht man dann, wenn dem Arbeitnehmer das Risiko seiner Handlungen hätten bewusst sein müssen. Er kann daher dazu führen, dass der Arbeitnehmer zur Rechenschaft gezogen wird. Allerdings gestaltet sich die Abgrenzung, wann eine grobe, mittlere oder geringe Fahrlässigkeit zustande kommt, oft sehr schwierig. Im Zweifel muss ein Gericht darüber entscheiden, damit am Ende Einigkeit zwischen dem Unternehmen und dem verantwortlichen Arbeitnehmer herrscht. Viele Fälle, bei denen der Arbeitnehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren musste, gibt es aber nicht.

Auch bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird es hin und wieder zu Fehlern im Berufsleben kommen – die Regulierung der Schäden sollte aber klar vom Arbeitgeber ausgehen. Sollte ein grober Fehler aber mitentscheidend für hohe Verluste oder gar eine Insolvenz des Unternehmens sein, müssen im Zweifel Gerichte entscheiden, wie hoch die Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers war und welche Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.