So kann man ein gutes Arbeitszeugnis erhalten

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job wechselt, so hat er das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses benötigt er in der Regel, um sich bei einem potentiellen Arbeitgeber zu bewerben. Der Arbeitnehmer hat hierbei das Recht beim Jobwechsel, ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten.

Voraussetzung für einen neuen Job: Das Arbeitszeugnis

Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem ausscheidenden Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Hierbei müssen gesetzliche Vorschriften beachtet werden. So muss in dem Arbeitszeugnis vermerkt werden, welche Aufgaben der Arbeitnehmer durchgeführt hat, wann der Eintritt in das Unternehmen und zu welchem Zeitpunkt der Austritt erfolgten. Zudem sollten Angaben über die Arbeitsweise, die Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers gemacht werden. All das wird benötigt, damit ein potentiell neuer Arbeitgeber einen Bewerber sinnvoll einschätzen kann. Um hier dem Arbeitnehmer keine Steine in den Weg legen zu können, gibt es gesetzliche Vorschriften, die besagen, dass ein Mitarbeiter ein gutes Arbeitszeugnis erhalten soll. Gegen ein negatives Zeugnis darf sich jeder wehren.

So kann man ein gutes Arbeitszeugnis erhalten

Laut Gesetz darf ein Arbeitszeugnis keine schlechten Informationen enthalten. Sollte dies der Fall sein, darf sich der Arbeitnehmer zur Wehr setzen – notfalls mit einem Anwalt. In diesem Fall trifft den Arbeitgeber eine Nachbesserungspflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass Arbeitnehmer das Recht haben, ein gutes Arbeitszeugnis zu erhalten. Käme der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, darf diese ohne schlechtes Gewissen über ein Arbeitsgericht eingefordert werden. Um Problemen vorzubeugen, formulieren viele Arbeitnehmer daher ihr Zeugnis selbst und legen dieses zur Unterschrift vor. Im Übrigen erlischt der Anspruch auf ein Zeugnis nie.

Alle Arbeitnehmer sollten auf ein gutes Arbeitszeugnis bestehen, das ihnen einen beruflichen Aufstieg sichert. Zudem hat jeder die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Wenn der Arbeitgeber negative Floskeln im Arbeitszeugnis verwendet, darf der Arbeitnehmer um ein neues, korrigiertes Zeugnis bitten. Dem muss der Arbeitgeber auch nachkommen – notfalls über den Gerichtsweg.