Eine Kündigung kann immer verhandelt werden
Die Zeiten eines lebenslangen und festen Arbeitsplatzes sind längst vorbei. In der heutigen Arbeitswelt muss man flexibel sein – das gilt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. So gehört auch ein Arbeitsplatzwechsel längst zum gewohnten Alltag. Doch wie sichert man sich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung ab und welchen Spielraum hat hier der Arbeitgeber?
Grundsätzliches zur Kündigung
Eine Kündigung ist immer eine einseitige Erklärung. Die Gegenseite muss der Kündigung nicht zustimmen, damit sie wirksam wird. Will man jedoch aus Gründen kündigen, die nicht direkt mit der Arbeitsstelle oder mit dem Arbeitgeber zusammenhängen, dann kann eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Das ist durch den sogenannten Aufhebungsvertrag möglich. Ein Aufhebungsvertrag ist also eine gegenseitige Erklärung, wobei der Arbeitnehmer auch zustimmen muss. Anders als bei einer klassischen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis dann sofort beendet werden.
Über was wird verhandelt?
Bei einem Aufhebungsvertrag können beide Seiten über Bedingungen verhandeln. So kann der Arbeitnehmer nach Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt verlangen. Auch über die Inhalte des Arbeitszeugnisses wird oft verhandelt. Doch in erster Linie geht es für beide Seiten um die Höhe der Abfindung. Eine Abfindung seitens des Arbeitgebers wird gern gezahlt, weil damit oft ein langwieriger gerichtlicher Prozess vermieden werden kann. Die Höhe der Abfindung kann von vielen Faktoren wie beispielsweise vom Gehalt und von Dauer der Beschäftigung abhängen. Wenn seitens des Arbeitnehmers ein bestimmter Grund vorliegt, der einen gerichtlichen Prozess aussichtslos erscheinen lässt, dann ist eine Zustimmung zum Aufhebungsvertrag für ihn lohnenswert.
Ein Aufhebungsvertrag ist für beide Seiten oft eine bessere Alternative zu einer Kündigung. Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis schnell und problemlos, der mögliche Kündigungsschutz des Arbeitnehmers verliert hier seine Geltung und die Arbeitsstelle ist sofort frei. Für den Arbeitnehmer ist es eine risikobehaftete Alternative, da er auf viele Schutzmöglichkeiten verzichtet. Also sollte er über die Höhe der Abfindung und andere wichtige Punkte aktiv verhandeln.