Geringe Arbeitslosigkeit – der beste Moment für einen Jobwechsel?
Im Mai 2017 war die Arbeitslosenquote so gering wie seit 1991 nicht mehr. Ein sehr erfreuliches Ergebnis für die Bundesrepublik und auch für jeden Arbeitnehmer, denn es eröffnet den perfekten Moment für einen lohnenden Jobwechsel. Durch einen Stellenwechsel kann das Gehalt deutlich steigen.
Geringe Arbeitslosigkeit
Wenig bis gar keine Arbeitslosigkeit ist das Geheimnis, um möglichst stark aus einem Stellenwechsel zu profitieren. Je weniger Menschen arbeitslos sind, desto gefragter ist jeder einzelne Arbeitnehmer, um freie Stellen zu besetzen. Gerade in Berufen, in denen Fachkräfte gebraucht werden, kann nicht jede Stelle beliebig besetzt werden. Hier tun sich gerade für Arbeitnehmer mit besonderen fachbezogenen Vorkenntnissen Chancen auf eine Gehaltssteigerung auf. Hat man eine entsprechende Stelle gefunden, die mit dem eigenen Profil und Lebenslauf übereinstimmt, gibt man in der Bewerbung direkt eine Gehaltsvorstellung mit an. Dieser Gehaltsvorschlag sollte über dem bisherigen Verdienst liegen und darf noch Spielraum für Verhandlungen mit dem zukünftigen Arbeitgeber bieten.
Geschick bei der Lohnverhandlung
Durch die geringe Arbeitslosigkeit ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch beinahe sicher, da es nur eine begrenzte Anzahl an Bewerbern für freie Stellen gibt. Damit sinkt die Konkurrenz deutlich. Ist man eingeladen, hat man den Fuß bereits in der Tür, um bald ein großzügiges Gehalt zu verdienen. Abhängig von der Anzahl der Mitbewerber kann man bei der Gehaltsverhandlung hoch pokern und sich sogar noch bei weiteren Unternehmen auf ähnliche Stellenanzeigen bewerben, um anschließend zwischen den besten Stellenangeboten wählen zu können. Achtung: Mit dem Annehmen von stehenden Vertragsangeboten sollte man auch in Zeiten niedriger Arbeitslosigkeit nicht zu lange warten, sonst gilt man schnell als unentschlossen.
Entscheidet man sich für einen Stellenwechsel, so ist es ratsam, zuvor mit seinem aktuellen Arbeitgeber zu sprechen und ihm die Möglichkeit auf ein Gegenangebot zu bieten. Darüber hinaus muss man, sollte es nicht im bestehenden Vertrag festgesetzt sein, mit seinem Arbeitgeber über Kündigungsfristen und über die Auszahlung von Urlaubstagen sprechen. Ist man sich über diese Punkte rechtzeitig im Klaren, kann man hohe Entschädigungskosten vermeiden. Es ist oftmals ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit man am Ende nicht mit Schulden in den neuen Job startet.