Handwerkerarbeiten auf Nachbarschaftsbasis

Wenn eine Hand der anderen hilft, ist allen geholfen. Vor allem in der Nachbarschaft lässt sich diese Devise oft beobachten. Um allerdings einem Nachbarn ein gesichertes Einkommen durch Handwerkerarbeiten zukommenzulassen, gilt es, einige wichtige Punkte zu beachten. Nachbarschaftshilfe als solche basiert grundsätzlich nicht auf Bezahlung, daher sollte man sich zuvor genau informieren.

Die Grenze zur Schwarzarbeit ist ein schmaler Grat

Handwerkerarbeiten unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Werden sie von einem Unternehmen ausgeführt, ist dies unumstritten. Sollten sie aber nach Dienstschluss und außerhalb der Arbeitnehmerbedingungen durchgeführt werden, ist der Gesetzgeber streng. Aufgrund der fehlenden Überprüfbarkeit der Dienstleistungen und deren Entlohnung steht die Gefahr der Schwarzarbeit im Raum. Denn nach dem Gesetz liegt hier eine Ausübung von Dienstleistungen vor, die gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verstößt. Sollte man im Zweifel darüber sein, ob man sich innerhalb der Grenzen der Legalität bewegt, wenn man einem Nachbarn bezahlte Handwerkerarbeiten anvertraut, ist es ratsam, einen Anwalt zu befragen.

Handwerkerarbeiten als Nachbarschaftshilfe

Handelt es sich um Nachbarschaftshilfe, ist es nicht grundsätzlich illegal, einen Beitrag als Entschädigung zu leisten, solange sich dieser im angemessenen Rahmen hält. Es wird dabei in der Regel aber von einer einmaligen Tätigkeit ausgegangen. Um regelmäßig Handwerkerarbeiten, Haushaltshilfe oder andere kleine Tätigkeiten verrichten zu können und damit ein Einkommen zu erwirtschaften, bedarf es der vom Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen. Entweder leistet man die Tätigkeit im Umfang eines Einzelunternehmens, oder man geht ein Dienstverhältnis mit dem Auftraggeber ein, das etwa im Rahmen der Geringfügigkeit angemeldet wird. Die eigentlich unbezahlte Nachbarschaftshilfe wird damit in ein Dienstverhältnis umgewandelt.

Regelmäßig durchgeführte Handwerkerarbeiten bedürfen einer gesetzeskonformen Verankerung. Als erweiterte Form der Nachbarschaftshilfe kann ein offizielles Arbeitsverhältnis eingegangen werden, das entweder auf selbstständiger oder angestellter Basis besteht. Nachbarschaftshilfe zu einer regelmäßigen Dienstleistung werden zu lassen, wird für beide Seiten zu einem sinnvollen Beitrag innerhalb des eigenen sozialen Umfelds. Zum guten Gefühl kommt hier auch ein reines Gewissen gegenüber dem Gesetzgeber.