Ist das Arbeitszeugnis mehr wert als Sachkenntnis?

Zu den Bewerbungsunterlagen gehört in der Regel auch ein Arbeitszeugnis. Es wird vom bisherigen Arbeitgeber ausgestellt und hat das Ziel, die Fähigkeiten und Fertigkeiten darzustellen. Oftmals bedient sich der Arbeitgeber einer verschlüsselten Sprache, die freundlich klingt und Kritikpunkte enthält. Es stellt sich die Frage, ob ein solches Zeugnis zeitgemäß ist und ob die Sachkenntnis des Mitarbeiters ausreichend bewertet wird.

Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber anfordern

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Mitarbeiter auf Verlangen ein Zeugnis auszustellen. Wenn sich der Arbeitgeber nach einem Konflikt von dem Mitarbeiter trennt oder wenn dieser von sich aus das Unternehmen verlassen möchte, kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten, die sich im Zeugnis wiederfinden. Der Arbeitgeber findet Formulierungen, die positiv klingen, aber dennoch versteckte Kritik enthalten. Im schlimmsten Falle erschwert das Zeugnis den Weg in einen neuen Job. Der Mitarbeiter hat das Recht, das Zeugnis zu prüfen und Nachbesserungen zu verlangen. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Sachkenntnis berücksichtigt und vor die charakterlichen Eigenschaften des Mitarbeiters gestellt wird.

Kündigung durch den Arbeitgeber schlägt sich im Zeugnis nieder

Bei einer Bewerbung legen viele Personalchefs Wert auf ein Zeugnis des künftigen Mitarbeiters. Bei der Bewertung der Arbeitsleistung kommt die Sachkenntnis oftmals zu kurz. Dies wird besonders häufig beobachtet, wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Deshalb ist es besonders wichtig, nicht nur auf die richtigen Formulierungen zu achten, sondern auch auf die ausreichende Darstellung der Tätigkeit und wie der Arbeitnehmer sie ausgeführt hat. Zuarbeiten im Vorfeld der Ausstellung des Arbeitszeugnisses können hier manchmal hilfreich sein und wenn man sich als Arbeitnehmer Gedanken macht, was in das Zeugnis hinein gehört.

Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sich beruflich verändern möchten, können von ihrem Chef ein Zeugnis über die Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bezug auf die geleistete Arbeit anfordern. Doch dieses Arbeitszeugnis steht zur Diskussion. Nicht selten spielt das Zeugnis bei der Einschätzung des Bewerbers eine größere Rolle als die Sachkenntnis, die der Arbeitnehmer für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit mitbringt.