Ist eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen verhandelbar?

Wenn sich Unternehmen aus der wirtschaftlichen Situation heraus dazu entschließen, ihre Mitarbeiter zu kündigen, handelt es sich dabei um eine Entlassung aus betriebsbedingten Gründen. Diese Trennung von Mitarbeitern aufgrund der schlechten Wirtschaftslage wird deshalb auch betriebsbedingte Kündigung genannt.

Wann ist eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist in jenen Fällen erlaubt, in denen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Diese müssen objektiv nachvollziehbar sein, was regelmäßig anhand überprüfbarer Daten geschieht. Dabei kann es sich um eine Unternehmerentscheidung handeln, die vernünftig und unwillkürlich sein muss. Alternativ dazu können außerbetriebliche Gründe wie beispielsweise Rückgänge der Aufträge eine Reduktion der beschäftigten Arbeitnehmerzahl notwendig machen. Auch innerbetriebliche Gründe kommen in Frage, denn ein Betrieb, der keine Rendite mehr abwirft oder hohe Bankkredite hat, kann aufgrund dieser Umstände zu Kündigungen gezwungen sein.

Die Rechte bei einer betriebsbedingten Kündigung

Ein Arbeitnehmer hat das Recht darauf, dass betriebsbedingte Kündigungen nach einer Sozialauswahl erfolgen. Diese legt besonders schutzwürdige Gruppen fest, die zuletzt entlassen werden dürfen. Zumeist handelt es sich dabei um Schwangere, Betriebsräte und schwerbehinderte Mitarbeiter. Für eine wirksame und klagesichere Entlassung benötigt der Arbeitgeber eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Im Falle einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen ist es möglich, dass ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Diese kann nach Ablauf der Kündigungsfrist beansprucht werden, wenn keine Kündigungsschutzklage vom entlassenen Arbeitnehmer erhoben worden ist. Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit wird dabei ein halbes Monatsgehalt als Abfindung gezahlt.

Falls ein Arbeitsplatz aus betrieblichen Erfordernissen wegfällt und kein gleichwertiger oder anderer Arbeitsplatz im Betrieb gefunden werden kann, führt kein Weg an einer Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen vorbei. Jedoch kann man diese mit einer Kündigungsschutzklage bekämpfen oder zumindest eine Abfindung erhalten.