Liebe Damen, zeichnen Sie Gespräche ohne Zeugen lieber auf
Mobbing und Belästigung leben von der Heimlichkeit. Frauen, die mit Männern in Machtpositionen in ein Gespräch ohne Zeugen verwickelt werden, haben oft keine Beweise für die Vorgänge. Man kann die Gespräche aufzeichnen, um den genauen Ablauf zu dokumentieren. Dabei sind rechtliche Fragen zu beachten.
Gespräche aufzeichnen, wenn keine Zeugen anwesend sind
Wer Gespräche aufzeichnen will, kann dies heute dank der modernen Technik problemlos erledigen. Jedes Handy verwandelt sich mittels App in ein Diktiergerät, das Töne mit hoher Qualität aufnimmt. Dabei sollte man berücksichtigen, dass es nicht erlaubt ist, heimliche Aufnahmen von Gesprächen zu machen. Der andere Gesprächspartner muss vor Beginn darüber informiert werden, dass es eine Aufzeichnung geben wird. Alleine diese Mitteilung kann Frauen helfen, Mobbing oder Belästigungen im Keim zu ersticken. Falls die Aufnahme als Beweis dienen soll, wird sie in speziellen Fällen auch vom Gericht anerkannt, wenn sie heimlich erfolgte. Die Rechtslage hierzu ist nicht absolut klar.
Beratung einholen
Um sich nicht selbst strafbar zu machen, sollten Frauen, die mit Belästigung oder Mobbing zu tun haben, einen Anwalt einschalten. Er kann prüfen, welche Methoden der Beweissicherung angebracht sind und eine ausführliche Beratung anbieten. Für die Verwertung der Beweise wird das Gericht entscheiden, ob der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte (durch das Aufzeichnen des Gesprächs) zu ahnden ist oder nicht. Gerade bei arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Streitigkeiten kann hier das Interesse der belästigten oder gemobbten Person über dem Interesse der vertraulichen Behandlung von Gesprächsinhalten stehen.
Wer heikle Gespräche aufzeichnen möchte, wenn sie ohne Zeugen stattfinden, sollte sich vorher ausführlich beraten lassen. Ungenehmigt aufgenommenes Material wird nicht automatisch als untauglich für eine Beweisführung angesehen. Allerdings kann es vorkommen, dass man für diese Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird. Deshalb ist ein Blick auf die aktuelle Rechtslage essenziell und absolut nötig, bevor Sie aufgenommene Gespräche zusammen mit einem Beschwerdebrief Ihrem Arbeitgeber vorlegen.