Schluss mit dem Mobbing und dem Herauszögern: Entlassen, sobald es schlecht läuft

Mobbing am Arbeitsplatz führt zu kritischen Situationen und kann den Betreffenden krank oder leistungsunfähig machen. Arbeitgeber sind daran interessiert, dieses Verhalten zu unterbinden, um ihr Team zu stärken. Deshalb sollten Arbeitgeber und Vorgesetzte auch so schnell wie möglich reagieren und klare Grenzen ziehen.

Den Arbeitgeber schriftlich über Mobbing informieren

Wer von Mobbing betroffen ist, sollte dies nicht auf sich beruhen lassen. Als Mobbing werden Verhaltensweisen wie Belästigungen oder üble Nachrede bezeichnet, die systematisch eine einzelne Person betreffen. Wenn diese Konflikte nicht mit einem sachlichen Gespräch unter Kollegen aus der Welt geschafft werden können, ist es an der Zeit, den Arbeitgeber zu informieren. Der korrekte Weg dazu ist die schriftliche Formulierung. Konkrete Vorfälle sollten beschrieben und aufgezeigt werden, was zur Änderung der Situation getan wurde. Wichtig sind dabei Zeitpunkt, Ort, beteiligte Personen, Zeugen und die Beschreibung der Vorfälle selbst. Dieses Schreiben sollte zeitnah zugestellt werden, damit der Arbeitgeber umgehend reagieren kann.

Eine Aussprache mit den Kollegen verlangen

In den meisten Fällen kann eine vom Arbeitgeber moderierte Aussprache mit den betreffenden Kollegen Abhilfe schaffen. Doch zeigt sich erst nach einiger Zeit, ob die im Gespräch vereinbarten Änderungen eingehalten werden. Dennoch sollten Arbeitgeber nicht zu lange warten und Konsequenzen ziehen. Kollegen, die andere Kollegen mobben, suchen sich sonst schnell ein anderes Opfer und schaden dem Team. Gegen Mobber haben Arbeitgeber und Mobbingopfer Möglichkeiten, sich zu wehren. In vielen Fällen ist es ratsam, die Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Er kann klären, wie weiter zu verfahren ist und ob eventuell ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Angestellten vor Belästigungen und unangemessenen Verhaltensweisen anderer Kollegen zu schützen. Und er hat auch ein Interesse daran, sein Team zu schützen und für ein gutes Arbeitsklima zu sorgen. Mit einem sachlich formulierten Beschwerdebrief an den Arbeitgeber kann man sein Recht einfordern. Für das Aufsetzen dieses Schreibens nutzt man am besten Mustertexte, die von Anwälten geprüft wurden.