Multijobber im Trend: Saisonarbeit auf dem Vormarsch

Immer mehr Menschen üben mehrere Jobs gleichzeitig aus. Gerade Saisonarbeiter, etwa in den Ferienregionen, sind mehrere Monate im Jahr bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig tätig. Dabei gilt es allerdings, eine Reihe von Dingen zu beachten. Das betrifft nicht nur die zeitliche Organisation, sondern auch Steuern und Versicherungen.

Saisonarbeit: Geld verdienen mit mehreren Arbeitgebern

Multijobber gibt es heute in nahezu allen Branchen. Darunter fallen sowohl Minijobber, die mehr als einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, als auch Arbeitnehmer, die etwa zwei Teilzeitstellen haben oder neben einer Hauptbeschäftigung noch einen Nebenjob ausüben. Vor allem in der Saisonarbeit werden häufig mehrere Jobs zugleich ausgeübt, etwa in der Touristikbranche: Fremdenführer in den Bergen, Rettungsschwimmer am Meer oder Erntehelfer bei der Spargel- oder Weinernte sind typische Jobs, die nur zeitweise im Jahr ausgeführt werden können. Viele Saisonarbeiter gehen zugleich einem Hauptjob nach oder wechseln zwischen mehreren Saisonjobs und verbringen so den Sommer am Meer, den Winter in den Skigebieten. Doch was bedeutet das für die Sozialversicherung und das Finanzamt?

Organisation und Rechtliches

Mehrere Jobs sind sowohl versicherungstechnisch als auch steuerlich vom Grundsatz her erlaubt – solange die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden beziehungsweise sechs Tagen à acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Besonderheit sind die Minijobs, in denen maximal 450 Euro verdient werden dürfen. Diese dürfen zwar durchaus kombiniert werden, jedoch darf die 450-Euro-Grenze dabei nicht überschritten werden. Andernfalls werden alle Jobs voll sozialversicherungspflichtig – und lohnen sich dann womöglich finanziell nicht mehr. Anders sieht es aus, wenn man dauerhaft einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und zeitweise eine Saisonarbeit übernimmt: Eine zeitlich begrenzte Beschäftigung ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Dauert die Saisonbeschäftigung länger als 18 Tage, muss das Einkommen daraus allerdings versteuert werden.

Man sollte den tatsächlichen Ertrag aus mehreren saisonalen Arbeitsverhältnissen unbedingt prüfen. Wer sich unsicher ist, wie viele befristete Saisonbeschäftigungen er ausüben darf, sollte sich an einen Experten wenden, etwa an einen Anwalt für Arbeitsrecht.