Weiterbildung ist die optimale Grundlage

Eine Weiterbildung im Job ist immer dann sinnvoll, wenn man auf der Karriereleiter eine Stufe höher klettern möchte oder beabsichtigt, in ein anderes Tätigkeitsfeld zu wechseln. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man seine Fortbildung in Angriff nehmen kann.

Welche Optionen haben interessierte Arbeitnehmer?

Wer beabsichtigt, sich mit einer Fortbildung fit für mehr Verantwortung oder andere Aufgaben zu machen, kann dies im Rahmen eines Abend- oder Volkshochschulkurses oder eines Fernlehrgangs tun. Meistens müssen hier die Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Doch es gibt auch andere Wege:

Zum Einen besteht die Möglichkeit, den Chef um einen Zuschuss oder gar die Zahlung der Gesamtkosten zu bitten. Arbeitgeber sind oft nicht abgeneigt, diesem Wunsch zu entsprechen, wenn die Fortbildung mit der Arbeit im Unternehmen zu tun hat, denn gut geschulte Mitarbeiter garantieren gute Arbeit. Oft regen Chefs von sich aus eine Fortbildung an, an der interessiertes Personal teilnehmen kann. Diesen Weg sollten jedoch nur Arbeitnehmer gehen, die im Unternehmen bleiben wollen. Wer einen Jobwechsel ins Auge fasst, sollte Option Nummer zwei wählen.

Diese Option ist die staatliche Förderung. Seit 2008 gibt es in Deutschland die Bildungsprämie. Sie ist dazu gedacht, Arbeitnehmern lebenslang die Möglichkeit einer Weiterbildung zu ermöglichen. Interessierte können sich mit einem Prämiengutschein sowohl in ihrem derzeitigen Beruf schulen lassen als auch auf völlig anderem Gebiet. So kann zum Beispiel ein Jobwechsel oder der Aufbau eines zweiten Standbeins in die Wege geleitet werden.

Wer hat Anspruch auf die Bildungsprämie zur Weiterbildung?

Jeder Arbeitnehmer, der seit sechs Monaten mindestens 15 Stunden in der Woche beschäftigt ist, hat alle zwei Jahre Anspruch auf einen Bildungsprämiengutschein im Wert von bis zu 500 Euro. Allerdings wird nur die Hälfte der Fortbildungsmaßnahme bezuschusst. Das Einkommen des Antragstellers darf 20.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Außerdem muss er mindestens 25 Jahre alt sein.

Eine Weiterbildung ist die optimale Grundlage dafür, im Beruf weiterzukommen. Dabei eignet sie sich gleichermaßen für einen Aufstieg im derzeitigen Unternehmen wie für einen Karrierewechsel. Wer Letzteres beabsichtigt, sollte unbedingt darauf achten, eine rechtsgültige Kündigung vorzulegen, damit der Jobwechsel ohne Komplikationen über die Bühne geht.