Antrag auf Untervermietung – So stellt man ihn richtig
Bei einem Antrag auf Untervermietung gibt es für Mieter und Vermieter einige kleine, aber wichtige Punkte zu beachten. Die Rechte und Pflichten beider Parteien müssen dabei beachtet und gewahrt werden. Onlinevordrucke können dabei helfen, das Dokument korrekt zu erstellen.
Welche Rechte und Pflichten bestehen?
Ein Mieter hat das Recht, seine gemietete Wohnung unter Angabe von Gründen unterzuvermieten. Ein Grund hierfür wäre zum Beispiel das zeitweilige Verändern des eigenen Wohnsitzes. In diesem Fall bietet es sich an, die Wohnung für den entsprechenden Zeitraum unterzuvermieten. Der Mieter hat dabei jedoch die Pflicht, den Vermieter über die Untervermietung schriftlich zu informieren. Hierzu müssen auch Angaben über die Person zur Verfügung gestellt werden, die die Wohnung über diesen Zeitraum mieten möchte. Für den Antrag auf Untervermietung muss der Mieter keine besonderen Fakten wie gesetzliche Regelungen oder dergleichen aufführen. Eine einfache schriftliche Anfrage mit den notwendigen Daten ist ausreichend. Der Vermieter kann eine Untervermietung nach § 553 BGB allerdings auch ablehnen. Eine Ablehnung wäre gesetzlich vertretbar, wenn dem Mieter die Person, die zur Untervermietung aufgeführt wird, nicht zumutbar ist. Ebenso wäre eine Ablehnung bei einer Überbelegung der Wohnung möglich.
Unterschiede zwischen den Anträgen
Für einen Antrag auf Untervermietung gibt es verschiedene Varianten: den Zuzug einer Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, oder das Untervermieten an eine andere Person über einen bestimmten Zeitraum. Der Aufbau des jeweiligen Antrags ist dennoch gleich. Wichtig ist, dem Vermieter mitzuteilen, um welche Art der Untervermietung es sich genau handelt. Es ist also anzugeben, ob die Person zusätzlich in die Wohnung einzieht, beispielsweise bei der Gründung einer WG oder dem Hinzuziehen des Lebenspartners, oder ob die Untervermietung der Wohung in Abwesenheit des Hauptmieters stattfindet.
Für den Mieter ist es nicht schwer, einen Antrag für die Untervermietung zu stellen.
Auch wenn die Untervermietung vom Vermieter abgelehnt werden kann, so muss dies immer auf klar angegebenen Gründen beruhen. Dennoch sollte bei Unsicherheiten immer ein Anwalt hinzugezogen werden, um eine gesetzliche Absicherung zu gewährleisten.