Die Rückerstattung der Mietkaution nach einem Wohnungswechsel sollte man nicht schleifen lassen

Verschiedene Umstände können unser Leben nachhaltig beeinflussen. Mit Veränderungen kommt oft auch ein Wohnungswechsel infrage. Wenn das Mietverhältnis beendet wird, dann hat der Mieter den Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution. In der Praxis dauert das mehrere Monate, dennoch sollte der Mieter aktiv werden, um den Vermieter zu einer schnellen Rückzahlung zu bewegen.

Rückzahlung der Mietsicherheit

Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf sofortige Rückzahlung. Eine Frist von bis zu 6 Monaten kommt in der Rechtssprechung häufig zum Einsatz. Innerhalb dieser sogenannten Überlegungsfrist kann der Vermieter feststellen, ob noch Mietschulden bestehen oder etwaige Beträge aus nicht abgerechneten Nebenkosten offen sind. Ebenfalls können noch größere Mietschäden zu einer Abrechnung mit der Mietkaution führen. Falls jedoch der Wohnraum in einem guten Zustand übergeben wurde und keine Rechnungen offen sind, dann sollte einer Rückzahlung nichts im Wege stehen.

Streitpunkte und Verjährung

Der Rückzahlungszeitpunkt wird nach Wohnungskündigung oft zu einem der Streitpunkte. Es ist keine Ausnahme, dass die vollständige Abrechnung der Betriebskosten bis zu einem Jahr nach dem Auszug in Anspruch nehmen kann. In diesem Fall darf der Vermieter theoretisch die Mietsicherheit auch für diesen Zeitraum behalten. Jedoch darf der Mieter nach 6 Monaten einen Teil der Kaution, abzüglich einer Betriebskostenvorauszahlung für gewissen Zeitraum, vom Vermieter schriftlich zurückverlangen. Auf jeden Fall sollte der Mieter entsprechende Verjährungsfristen für die Rückzahlung der Kaution beachten. Denn nach drei Jahren kann er seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter nicht mehr geltend machen!

Hinsichtlich der Rückzahlung ist es gängige Praxis, dass die Mietkaution bis zu einer gewissen Zeit beim Vermieter verbleibt. Ab einem gewissen Punkt, etwa nach 6 Monaten, sollte jedoch der Mieter eine schriftliche Nachfrage an den Hausherrn richten. Sollten diese und weitere Nachfragen ergebnislos bleiben, dann lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit der Anspruch auf Rückgewähr der Kaution nicht verjährt.