Die Übertragung einer Vollmacht an einen Hausmeister

Grundsätzlich kommt es häufig vor, dass man dem Hausmeister eine mündliche Ermächtigung erteilt. Sei es, um einen Handwerker in die Wohnung zu lassen oder ein Päckchen anzunehmen. Doch lohnt es sich, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, und wie erfolgt dies im Detail?

Die Delegation von Wohnungsangelegenheiten an den Hausmeister

Vor allem wenn man selbst als Vermieter fungiert, merkt man schnell, wie viel Aufwand damit verbunden ist. Von der Suche der passenden Mieter über die Abwicklung der alltäglichen Angelegenheiten wie der Entgegennahme des Mietzinses oder der Beilegung kleinerer Streitigkeiten reicht das Spektrum der Vermietertätigkeiten, die oft eine persönliche Präsenz an Ort und Stelle erfordern. Gerade dann, wenn man mehrere Objekte in einem Haus besitzt, lohnt es sich deshalb, einen Hausmeister einzustellen und diesen durch eine schriftliche Vollmacht zu bestimmten Handlungen zu befähigen. Doch auch, wenn man Mieter ist und den Hausmeister regelmäßig mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen betrauen möchte, sollte man über eine schriftliche Vollmacht nachdenken. In derartigen Verträgen wird die Vertretung des Mieters oder Vermieters vor Dienstleistern, Lieferanten oder Privatpersonen an den Hausmeister übertragen. Zudem werden alle Berechtigungen, die die Ermächtigung umfassen soll, detailliert aufgezählt.

Die Vollmacht und ihre Besonderheiten

Grundsätzlich ist die Form der erteilten Ermächtigung nicht gesetzlich festgelegt. Damit kann diese auch mündlich erteilt werden, vor allem da sie stets individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erteilt wird. Allerdings ist es aus Beweisgründen besser, eine schriftliche Urkunde aufzusetzen, die sowohl all die übertragenen Berechtigungen punktuell auflistet, als auch die Einschränkungen und Grenzen der Bevollmächtigung konkret benennt. Einer der wenigen Fälle, in denen eine notariell beurkundete Vollmacht vorliegen muss, ist die Bevollmächtigung einer Person mit dem Verkauf einer Immobilie.

Sollte man nicht ganz sicher sein, was in einem Bevollmächtigungsvertrag über Wohnungsangelegenheiten enthalten sein muss, sollte man sich vorsichtshalber immer an einen Anwalt wenden. Dieser wird gerne dabei behilflich sein, eine rechtskonforme Ermächtigung an den Hausmeister aufzusetzen, damit diese Kooperation von Anfang an unter einem guten Stern steht.