Ein entsprechendes und unanfechtbares Testament zu verfassen
Das Anfertigen eines Testaments ist wichtig, um die Angehörigen vor unnötigen Problemen zu schützen und rechtzeitig dafür zu sorgen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach dem Tod respektiert werden. Außerdem ist es unerlässlich, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Beim Verfassen dieses wichtigen Schriftstücks sind allerdings einige Regeln zu beachten, damit der Letzte Wille auch rechtsverbindlich ist.
Den eigenen Nachlass selbst regeln und rechtzeitig ein Testament verfassen
Jeder Erblasser kann selbst den Letzten Willen verfassen, um seinen Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. So ein eigenhändiges Schriftstück ist jedoch nur dann gültig, wenn es handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde. Man hat auch die Möglichkeit, bei einem Notar ein sogenanntes öffentliches Testament einrichten zu lassen. Das eigenhändig geschriebene Testament kann man einfach jederzeit ändern, es ist somit flexibler. Der beim Notar formulierte Letzte Wille bietet jedoch eine größere Rechtssicherheit, denn der Notar berät den Erblasser, übernimmt die korrekte Formulierung und sorgt für eine amtliche Aufbewahrung.
Notwendige Testamentsinhalte
Zunächst sollte man sich über die gesetzliche Erbfolge informieren. Nur wenn man mit der daraus resultierenden Verteilung des Eigentums nicht einverstanden ist, wird es notwendig, einen Letzten Willen zu formulieren. Wenn man das Schriftstück selbst verfasst, muss man besonders auf die Form achten. Das Schriftstück muss handgeschrieben und darüber hinaus auch persönlich unterschrieben sein. Wenn man sicherstellen will, dass der Letzte Wille auch tatsächlich gefunden wird, sollte man ihn beim Amtsgericht hinterlegen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass aus der Überschrift sofort ersichtlich wird, dass es sich um den Letzten Willen handelt. Auch Ort und Datum sollten vermerkt werden. Wenn man über ein größeres Vermögen und Immobilienbesitz verfügt oder die familiären Verhältnisse kompliziert sind, ist es sinnvoll, einen Notar mit der Formulierung zu beauftragen.
Ein Muster-Testament kann als Vorlage dienen. Bei der Formulierung ist man jedoch frei, solange die oben genannten Punkte beachtet werden. Gesetzliche Pflichtanteile können jedoch nicht umgangen werden und auch das Knüpfen an Bedingungen ist nur sehr eingeschränkt erlaubt. Im Zweifelsfall kann man sich von einem Notar beraten lassen