Flieger weg, Geld her: Entschädigung bei Flugverspätung
Verspätet sich der Flieger, kann das ärgerliche Konsequenzen haben: Versäumte Meetings, entgangene Urlaubszeit, verpasste Anschlussflüge – die Liste ist lang. Die Fluggastrechte sehen die teilweise Erstattung des Flugtickets vor. Was zu erwarten ist und unter welchen Umständen es Geld zurückgibt, ist dabei genau geregelt.
So funktioniert die Erstattung des Flugtickets
Eine Flugverspätung kann teuer werden – und zwar für die Airline. Die Fluggastrechte sehen bei Verspätungen Schadenersatzzahlungen von bis zu 600 Euro vor. Die Fluggesellschaft muss die Gäste bei Verspätungen zudem kostenlos betreuen, also für Verpflegung sorgen sowie, falls nötig, für die Übernachtung aufkommen. In den Genuss der – zumindest teilweisen – Erstattung des Flugtickets kommen Privatreisende ebenso wie Pauschaltouristen und Geschäftsreisende und sie gilt bei Flügen, die in der EU, Norwegen, der Schweiz oder Island angetreten werden, diese Länder als Ziel haben oder wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in diesen Ländern hat.
Entschädigung für den Flugpreis – damit ist zu rechnen
Allerdings greift diese Regelung nur dann, wenn die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist. Dann gilt grundsätzlich: Passagiere haben ab einer Verzögerung von drei Stunden Anspruch auf die teilweise Erstattung der Flugkosten. Diese richtet sich nach der zurückzulegenden Strecke:
Für Flüge kürzer als 1.500 Kilometer: 250 Euro
Zwischen 1.501 und 3.500 Kilometer: 400 Euro
Weitere Strecken als 1.500 Kilometer innerhalb der EU: 400 Euro
Weitere Strecken als 1.500 Kilometer außerhalb der EU: 600 Euro
Die Airline hat allerdings die Möglichkeit, einen alternativen Flug anzubieten. Ist das der Fall und hebt dieser nicht später ab als maximal vier Stunden nach der geplanten Abflugzeit, stehen dem Passagier immerhin noch 50 Prozent Entschädigung des Flugpreises zu.
Bei einer Verspätung lohnt es sich, im Anschluss auf seine Rechte zu pochen, schließlich winkt bares Geld. Mit einer professionellen Mustervorlage macht man seine Ansprüche auf Rückzahlung des Tickets geltend. Allerdings ist es allein oft schwierig, seine Ansprüche durchzusetzen. Bei Unklarheiten ist es daher immer angeraten, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.