Kfz-Versicherungswechsel nach Autodiebstahl ?
Wenn der eigene Pkw gestohlen wurde, ist plötzlich vieles zu regeln. Neben der Meldung bei der Polizei ist auch die Kfz-Versicherung ein wichtiges Thema: Ist ein gestohlenes Auto Grund oder Gelegenheit, die Kfz-Versicherung zu wechseln? Wie sieht es in diesem Fall mit den rechtlichen Grundlagen aus und was ist zu beachten, um die Kfz-Versicherung ordentlich zu wechseln?
Grundlegendes zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Generell gilt in Deutschland eine einmonatige Kündigungsfrist für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts ist ein Kfz-Versicherungswechsel beispielsweise nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall jederzeit möglich. Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels tritt das außerordentliche Kündigungsrecht in Kraft. Bei einem Schadensfall besteht sogar seitens des Versicherers sowie des Versicherungsnehmers die Möglichkeit zu einer Kündigung nach Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Anerkennung oder Verweigerung der Anerkennung des Schadens durch die Versicherung. Dadurch wird zusätzlich vermieden, einen Kfz-Versicherungsbeitrag für ein Auto zu bezahlen, dass sich nicht mehr im persönlichen Besitz befindet.
Fällt ein gestohlenes Auto unter das Sonderkündigungsrecht?
Im Falle eines Autodiebstahls tritt ein Schadensfall ein, wodurch das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt. Da der Gegenstand der Versicherung nicht mehr im Besitz des Fahrzeughalters ist, besteht zudem das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn dieser einen neuen Wagen erwirbt und anmeldet. Wichtig ist dabei die Einhaltung der formalen Bedingungen. Die Kündigung muss binnen eines Monats schriftlich, am besten per Einschreiben, erfolgen. Neben dem Kündigungsgrund wie Schaden durch Autodiebstahl müssen alle Versicherungsdaten angegeben werden. Diese beinhalten den Namen, die Adresse und die Versicherungsnummer des Fahrzeugbesitzers sowie das Kfz-Kennzeichen des versicherten Wagens. Vordrucke oder Muster für die Sonderkündigung stellen sicher, dass alle Angaben vorschriftsmäßig enthalten sind.
Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts ist es also möglich, ein gestohlenes Auto abzumelden und die Kfz-Versicherung zu wechseln. Spezielle Vorlagen helfen bei der Durchführung des Kfz- und Versicherungswechsels. In komplizierten Fällen ist es sinnvoll und ratsam, zuvor den Rat eines Anwaltes einzuholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.