Probleme beim Wechsel der Mitbewohner vermeiden

In einer Wohngemeinschaft finden sich zu Anfang oft Freunde, Kommilitonen oder Kollegen zusammen. Gerne vertraut man darauf, dass sich die Kosten und Pflichten für die Wohnung problemlos aufteilen lassen, da man sich gut kennt. Jedoch kann es bei einem Wechsel der Mitbewohner zu mehr Problemen kommen, als man denkt.

Vertraglich absichern

Wenn es um Nachzahlungen für die Nebenkosten geht oder ein Mitbewohner die Gemeinschaft verlassen möchte, können die veränderten Bedingungen schnell zu Streitigkeiten führen. Gerne wird beim Auszug einfach Müll zurückgelassen. Möbel verbleiben ohne Absprache in der Wohnung und veranlassen wegen ihrer Entsorgung Kosten. Manchmal erinnert sich das ehemalige Mitglied der Wohngemeinschaft nach längerer Zeit an die Dinge und fordert sie heraus. Für einen sauberen Wechsel ist es außerdem erforderlich, die Termine der Räumung einzuhalten und die hinterlegte Kaution ordnungsgemäß abzurechnen. Am besten legt man diese Punkte in einer schriftlichen Vereinbarung fest, damit beide Seiten vertraglich abgesichert sind.

Bedingungen für die Mitbewohner im Untermietvertrag fixieren

Bei einer Wohngemeinschaft gibt es einen Hauptmieter, der die Räume an die anderen Parteien untervermietet. Mit jedem Mitbewohner sollte ein extra Untermietvertrag abgeschlossen werden. Darin ist festzuhalten, welche Zimmer der alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen und was Gemeinschaftsräume sind. Die Abrechnung der Nebenkosten und die Nutzung bestimmter Geräten sollten schriftlich fixiert werden. Für einen Wechsel der Mitbewohner können die Rahmenbedingungen in diesem Vertrag vorher abgesteckt werden.

Es gibt einige Punkte, die zu Streitigkeiten führen können, wenn Untermieter bzw. Mitbewohner einer WG wechseln. Deshalb ist es wichtig, schon vor Vermietung alles gründlich zu bedenken und in einem Vertrag festzuhalten. Ein Mustertext kann sehr hilfreich sein. Aber wenn man sich wegen der Untervermietung genauer informieren möchte, ist es schon vorab ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.