Gleichmäßige erbverteilung innerhalb einer großfamilie ohne testament
Besonders in Großfamilien ist es nicht immer einfach, das Erbe gerecht aufzuteilen. Eine Alternative zu einem komplizierten Testament wäre es, auf diese Verfügung von Todes wegen zu verzichten. Doch was geschieht dann mit der Hinterlassenschaft des Erblassers?
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
In Deutschland ist niemand dazu verpflichtet, eine sogenannte Verfügung von Todes wegen aufzusetzen. Wer darauf verzichtet, gibt die Entscheidung über die Aufteilung der Hinterlassenschaften aus der Hand. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine willkürliche Person über das Erbe verfügen kann. Gibt es kein rechtsgültiges Dokument, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es entsprechende Regelungen, die beschreiben, wie groß der Anteil am Erbe von bestimmten Personen ist. Um die Feststellung der berechtigten Erben und die anschließende Aufteilung der Hinterlassenschaft kümmert sich in der Regel das Nachlassgericht. Mögliche Erben werden per Post über den Erbfall benachrichtigt und können dann innerhalb der gesetzlichen Frist die Erbschaft ausschlagen.
Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?
Bei der gesetzlichen Erbfolge kommt es auf die Art der Verwandtschaft an, um zu bestimmen, ob eine Person Anspruch auf den Nachlass hat. Im Gesetzestext ist von mehreren Ordnungen die Rede. Zur ersten Ordnung gehören Abkömmlinge des Erblassers, zur zweiten die Eltern und deren Kinder, zur dritten Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Ordnungen schließen sich gegenseitig aus. Sind also Kinder des Erblassers vorhanden, erben weder Eltern noch andere Verwandte etwas. Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes verheiratet, hat auch sein Ehegatte Anspruch auf den Nachlass. Die Hinterlassenschaften werden zwischen dem Ehegatten und den berechtigten Verwandten aufgeteilt. Wie groß der Anteil des Erstgenannten ist, hängt vom Güterstand der Ehe ab.
Der Verzicht auf ein Testament und die daraus resultierende gesetzliche Erbfolge ist ein bequemer und sicherer Weg, um die Hinterlassenschaften gleichmäßig unter vielen Erben aufteilen zu lassen. Die nächsten zum Todeszeitpunkt lebenden Verwandten erhalten zusammen mit dem Ehegatten bzw. der Ehegattin des Erblassers einen festgelegten Anteil des Nachlasses. Da diese Aufteilung gesetzlich geregelt ist, wird eine ungerechte Behandlung ausgeschlossen.