Hausmeisterwohnung, Dachkammer, Parkplatz – kleine, aber sehr rentable Investitionen für Eigentümer

Außenflächen werden häufig unwirtschaftlich genutzt, in Dachkammern stapeln sich nicht verwendete Dinge und die ehemalige Hausmeisterwohnung ist seit Jahren unbewohnt. Bereits mit kleinen Investitionen können Eigentümer aus diesen Flächen ansehnliche Renditeobjekte machen. Was erlaubt ist, regeln die Bauordnungen der Länder.

Parkplatz, Dachkammer und Hausmeisterwohnung als Renditeobjekt

Eigentümer von Wohnhäusern und Gewerbeobjekten nutzen die Renditemöglichkeiten ihrer Wohngebäude und Geschäftsgrundstücke häufig nicht voll aus. Doch bereits kleine Veränderungen reichen oftmals aus, um ungenutzte Flächen in renditestarke Vermietungsobjekte zu verwandeln. So können Eigentümer eine Grünfläche, deren Pflege regelmäßig Geld kostet, ohne großen Aufwand in einen vermietbaren Parkplatz umgestalten. Unter dem Dach vorhandene Flächen lassen sich kostengünstig zu Wohnraum umbauen. Dies ist besonders praktisch, weil die teuren Versorgungsleitungen für Gas, Strom und Wasser im Haus schon vorhanden sind und nur erweitert werden müssen. Um lange leerstehende Hausmeisterwohnungen wieder zu vermietbarem Wohnraum zu verwandeln, sind in der Regel ebenfalls keine großen Investitionen notwendig, immerhin ist die Wohnung bereits als solche genutzt worden und muss lediglich modernisiert und renoviert werden.

Die Bauordnungen der Länder regeln, was erlaubt ist

Bevor Eigentümer mit Baumaßnahmen beginnen, sollten sie sich mit der Bauordnung auseinandersetzen. Denn es ist nicht alles erlaubt, was sich auf den ersten Blick als renditestarke Idee darstellt. Dabei gilt es zu beachten, dass das Baurecht in Deutschland Ländersache ist. In den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer sind die Vorschriften zur Bebauung von Grundstücken geregelt. Hierzu zählen auch die baurechtlichen Vorschriften für Umbauten und Erweiterungen. Von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in gewissem Maße. Auch bei einer Nutzungsänderung sind die Vorgaben des Baurechts maßgeblich und zu beachten. So darf eine Grünfläche nicht in jedem Fall zu einem Parkplatz umgewandelt werden.

Die Regelungen in den Landesbauordnungen mögen kompliziert erscheinen. Doch für Eigentümer ist es oftmals lohnenswert, die Idee einer Erweiterung, eines Umbaus oder einer Umnutzung eingehend zu prüfen. In vielen Fällen stehen den nur kleinen Investitionen ansehnliche Renditen gegenüber. Bestehen beim Eigentümer im Hinblick auf die Regelungen der Bauordnung Zweifel oder Unklarheiten, sollte wegen der Komplexität des Themas ein Anwalt zurate gezogen werden.