Im Falle eines Falles: Eine Organspende kann Leben retten
In Deutschland warten derzeit ca. 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Die Warteliste ist damit dreimal so lang wie die Zahl der transplantierbaren Organe, die zur Verfügung stehen. Ärzte und Kliniken appellieren daher an die Bereitschaft zur Organspende.
Es kann jeden treffen
Jeder kann im Laufe seines Lebens in die Situation kommen, ein Spenderorgan zu benötigen. Sei es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Dabei kann jede volljährige Person bereits zu Lebzeiten durch einen Spenderausweis seine Einwilligung zur Organspende erklären. Wer dabei ein schlechtes Gefühl hat und einen vertrauten Menschen in die Entscheidung mit einbeziehen möchte, kann dies beispielsweise auch in einer Patientenverfügung festlegen. Hier regelt man im Vorhinein konkret und abschließend, welche medizinischen Maßnahmen und Konsequenzen man zulässt oder ablehnt. Raum für Interpretationen besteht hier nicht. Häufig geht es in der Patientenverfügung um lebensverlängernde Maßen, aber auch andere Dinge, wie zum Beispiel eine Organspende, können verfügt werden.
Die Schriftform ist für Organspenden vorgeschrieben
Die Notwendigkeit der Schriftform ergibt sich aus dem Bürgerlichen Recht. Der freie Wille des Verfassers muss hinreichend dokumentiert und nachgewiesen werden. Dazu gehört auch eine Unterschrift. Kann der Verfasser keine identifizierbare Unterschrift mehr leisten, muss das Handzeichen durch einen Notar beglaubigt werden. Am besten schaltet man von Anfang an einen Notar ein, dann besteht die bestmögliche Rechtssicherheit und man stellt sicher, dass wirklich der eigene Wille erfüllt wird. Gleichzeitig entlastet man dadurch die Familienangehörigen, die im Notfall sonst schwerwiegende Entscheidungen treffen müssen, ohne zu wissen, was das geliebte Familienmitglied eigentlich wollte.
Will man im Todesfall eine Organspende leisten, ist dies eine höchstpersönliche und weitreichende Entscheidung. Man sollte sich jedoch darüber klar sein, welche Konsequenzen dies nach sich zieht, auch für die trauernden Angehörigen. Erteilt man jedoch die Einwilligung, wird man sogar noch im Tod zu einem wahren Lebensretter. Dazu ist es wichtig, den eigenen Willen schriftlich festzuhalten, im besten Falle eine Patientenverfügung rechtssicher zu hinterlegen.