kann man Geld seinen Kindern schenken
Wenn man seinen Kindern Geld schenken möchte, gilt es, einige Punkte zu beachten, damit das Geld auch wirklich bei den Kindern ankommt und nicht zum Großteil als Steuer abgeführt werden muss. Hierbei geht es ausschließlich um größere Summen, da beispielsweise Taschengelder und Kleingeld für ein gutes Zeugnis für die steuerliche Betrachtung irrelevant sind.
Kapitalanlagen schenken
Geht es um eine Kapitalanlage, die man seinen Kindern schenken möchte, hat man bestimmte Freibeträge zu beachten. Bei minderjährigen Kindern ohne Einkommen dürfen 8841 Euro aus Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen generiert werden. Alle zehn Jahre darf man den Kindern ein Kapital von 400.000 Euro schenken, ohne dass Steuern anfallen. Wichtig ist jedoch, dass das Konto bzw. das Depot auf den Namen des Kindes läuft und der Grund für die Geldübertragung glaubhaft und nachvollziehbar ist. Es lohnt sich, bei Unsicherheiten im Vorfeld einen Anwalt zu diesem Thema zu konsultieren. Bei Basisrentenversicherungen sind keine Steuern zu beachten, da das Kapital nicht als Gesamtbetrag an das Kind ausgezahlt wird, sondern erst zum Rentenbeginn eine monatliche Summe anfällt.
Geld und Immobilien schenken
Möchte man Bar- oder Giralgeld an seine Kinder verschenken, so gilt ebenfalls der Freibetrag von 400.000 Euro alle zehn Jahre. Zu beachten ist, dass der Stichtag nicht zwangsweise der 01.01. eines Jahres ist, sondern die Dekade taggenau berechnet wird. Möchte man höhere Summen den eigenen Kindern schenken, so wird die persönliche Steuerklasse als Berechnungsgrundlage herangezogen und ein Verrechnungsschlüssel mit dem über 400.000 Euro hinausgehenden Betrag ins Verhältnis gesetzt. Geht es um eine Immobilie, so darf das Kind diese steuerfrei erhalten, wenn es die Immobilie zehn Jahre lang selbst bewohnt und die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Größere Wohnflächen werden anteilig vom Freibetrag abgezogen.
Seinen Kindern steuerfrei Geld zu schenken funktioniert in Deutschland meist problemlos. Der Freibetrag von 400.000 Euro pro Jahrzehnt ist sehr großzügig gewählt und enthält nur das reine Kapital, das tatsächlich verschenkt wird. Zinsen und Dividenden auf Kapitalerträge werden gesondert behandelt. Wichtig ist, jede Schenkung dem Finanzamt mitzuteilen. Kombiniert man Geld-, Immobilien- und Kapitalanlageschenkungen, kann der Freibetrag sogar ganz legal stark überschritten werden, je nach Immobilienwert und Art der Kapitalanlage.