Kündigung durch den Arbeitnehmer um besser abzuprallen

Wer seine Kündigung durch den Arbeitnehmer einreicht, sitzt nicht nur am längeren Hebel, sondern kann auch die bestmöglichen Konditionen herausholen. Die Dokumentvorlage zur ordentlichen Kündigung hilft dabei, den Jobwechsel risikofrei und formal korrekt zu vollziehen.

Die Kündigung der Arbeitsstelle

Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, sein gesamtes Arbeitsleben unter einem Dienstherren zu stehen. Um mit ihren Aufgaben zu wachsen, wechseln viele den Job schon, wenn noch ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Um beim Jobwechsel Risiken zu minimieren, sollte die Kündigung durch den Arbeitnehmer jedoch erst dann eingereicht werden, wenn der neue Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bedarf nicht zwingend eines Kündigungsgrunds. Wichtig ist es außerdem, dass die vertraglich geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden. Alternativ zur Kündigung kann auch im gegenseitigen Einverständnis der sogenannte Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Der Vorteil besteht darin, dass beide Parteien an keine Fristen gebunden sind, da die Kündigung auch rückwirkend gelten kann.

Prämienzahlungen nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt oder andere Prämienzahlungen nach der Kündigung sind meist vertraglich festgehalten. Das 13. Gehalt kann dabei an einen Rückzahlungsvorbehalt gekoppelt sein, muss also zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise bis zu einem festgelegten Zeitpunkt nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Es lohnt sich daher, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und ggf. eine anteilige Auszahlung geltend zu machen. Verbleibende Urlaubstage gelten trotz Kündigung durch den Arbeitnehmer weiterhin und sollten noch während der Kündigungsfrist in Anspruch genommen werden. Ist dies nicht möglich, müssen die verbleibenden Urlaubstage vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Dasselbe gilt auch für geleistete Überstunden.

Mit dieser Dokumentvorlage zur ordentlichen Kündigung werden beim Jobwechsel Risiken minimiert. Es lohnt sich immer, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, gerade wenn das bestehende Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig aufgelöst werden kann. Im Zweifelsfall sollte jedoch ein fachkundiger Anwalt hinzugezogen werden.