Nicht alle Mietvertragsklauseln sind erlaubt
Gut gelegene Wohnungen und Häuser zu vernünftigen Mietpreisen sind ein begehrtes Gut. Mieter lassen sich deshalb häufig auf Regelungen im Mietvertrag ein, die nicht den gültigen Vorgaben entsprechen. Um Klauseln in einem Vertrag erfolgreich anzufechten, gibt es einiges zu beachten.
Vorformulierte und individuelle Mietvertragsklauseln
Immer wieder finden sich in Mietverträgen Klauseln, die zuungunsten der Mieter formuliert sind. Solche Regelungen finden sich sowohl in Verträgen, die durch Vermieter erstellt werden, wie auch in vorgefertigten Formularen. Doch auch, wenn Mieter diese Vereinbarungen unterschrieben haben, müssen sie sich unter Umständen nicht daran halten. Bei der rechtlichen Würdigung von Mietvertragsklauseln sind zwei Arten von Vereinbarungen zu unterscheiden. Zum einen finden sich in Verträgen vorformulierte und nicht einzeln verhandelte Regelungen. Zum anderen treffen Mieter und Vermieter häufig individuelle Vereinbarungen, die gesondert zwischen den beiden Parteien ausgehandelt wurden.
Die Mietvertragsklauseln aufmerksam lesen
Wurden zwischen dem Vermieter und den Mietern Vereinbarungen im Vertrag individuell ausgehandelt, gelten diese grundsätzlich. Solche Regelungen sind nur dann automatisch ungültig, wenn sie gegen die guten Sitten oder gesetzliche Vorschriften verstoßen. Weder durch individuelle Absprachen noch durch vorformulierte Klauseln können die Mietparteien von solchen Vorgaben abweichen. Finden sich Vereinbarungen, die sich widersprechen oder unverständlich sind, haben diese Gültigkeit. Soweit vertragliche Regelungen aus Sicht der Mieter nicht gültig sind, können sie diese anfechten.
Natürlich müssen Mieter für sich selbst entscheiden, ob sie die Mietvertragsklauseln in einem vertrag leben können und möchten. Sollten sich Regelungen jedoch dauerhaft zu ungunsten der Mieter auswirken, ist eine Anfechtung oftmals ratsam. Bestehen hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Anfechtung von Klauseln in einem Mietvertrag Bedenken, sollte vorab anwaltlicher Rat eingeholt werden.