Kann man ein Testament widerrufen, nachdem es den Angehörigen offengelegt wurde?

Manchmal kommt es vor, dass man sein Testament widerrufen will, obwohl es bereits den Angehörigen offengelegt wurde. Dazu sollte man wissen, dass dies jederzeit möglich ist. Beim Widerruf sind jedoch einige Formalitäten zu beachten, damit dieser rechtskräftig wird.

Eine schriftliche Erklärung ist nicht zwingend notwendig

Man kann das eigene Testament widerrufen, indem man es schriftlich abändert, ein neues Testament erstellt oder das ursprüngliche Testament vernichtet. Bei einer Vernichtung wird davon ausgegangen, dass der Ersteller seinen Willen geändert hat. Falls es eine Vorversion gibt, wird diese mit der Vernichtung des Nachfolgers automatisch wieder gültig.

Eine Änderung im aktuellen Testament sollte handschriftlich erfolgen und an den jeweiligen Stellen mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden. Ungültige Stellen sind deutlich zu markieren, indem sie sauber durchgestrichen werden. Es kann hilfreich sein, Zeugen zur Unterzeichnung heranzuziehen, deren Personalien dazu notiert werden sollten.

Testament widerrufen und neu beim Notar hinterlegen

Man kann ein Testament auch widerrufen, indem man eine neue Version bei einem Notar hinterlegt. Das wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn man das zu löschende Testament aus den Händen gegeben hat und nicht mehr herankommt. Der Notar sorgt dafür, dass die Dokumente gut verwahrt werden. Er eröffnet im Sterbefall das Testament vor Zeugen. Manipulationen werden dadurch ausgeschlossen. Zu bedenken ist allerdings, dass jede weitere Änderung des Testaments über den Notar Kosten verursachen kann. Änderungen sollten daher sorgfältig und möglichst langfristig geplant werden. Bei einer Beglaubigung durch den Notar ist es dafür aber nicht nötig, alles handschriftlich niederzulegen.

Der Widerruf eines Testaments kann selbst durchgeführt oder von einem Notar übernommen werden. Den Angehörigen müssen diese Änderungen nicht mitgeteilt werden. Zu bedenken ist, dass durch gesetzliche Regelungen der Anspruch aller nahen Angehörigen auf ihren Pflichtteil meist bestehen bleibt. Bei Fragen oder Zweifeln sollte man sich am besten von einem Anwalt oder vom Notar ausführlich beraten lassen.