Die Beitrittserklärung zu einem Verein verbindlich formulieren
In einem Verein werden sowohl natürliche als auch juristische Personen zusammengeführt. Es gibt rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine. Die Regeln gibt sich der Verein in der Vereinssatzung und die rechtlichen Grundlagen sind im Vereinsrecht geregelt. Doch wie wird man Mitglied in einem Verein?
Vereinssatzung, Wahlen und mehr – Vereinsrecht ist nicht immer einfach
Es gibt verschiedene rechtliche Formen von Vereinen. Die bekannteste ist der eingetragene Verein, weitere sind der altrechtliche Verein und der rechtsfähige wirtschaftliche Verein. Allen gemeinsam ist die Anzahl von mindestens sieben Vereinsmitgliedern, eine Vereinssatzung, die Gemeinnützigkeit und die Eintragung in das Vereinsregister. Ein nicht rechtsfähiger Verein dagegen benötigt nur zwei Gründungsmitglieder und braucht auch keine schriftliche Satzung. Das Vereinsrecht ist gesetzlich geregelt. Hier wird auch auf die förmliche Beitrittserklärung, die notwendigen Punkte der Vereinssatzung und auf die Regeln zum korrekten Vereinsaustritt eingegangen.
Die Beitrittserklärung zum Verein – von Beginn an alles richtig machen
Das Vereinsleben beginnt immer mit dem Beitritt und endet mit dem erklärten Vereinsaustritt oder dem Tode des Vereinsmitglieds. Damit alles von Beginn an gut läuft, ist es wichtig, die richtige Beitrittserklärung zu verfassen. Schließlich geht es beim Beitritt zu einem Verein um Lebenszeit, Verantwortung und häufig genug auch um Geld. So gehören laut Vereinsrecht der Hinweis auf einen eventuellen Mitgliedsbeitrag mit Höhe und Zahlungsmodus, der Hinweis auf die aktuellste Ausführung der Satzung und selbstverständlich die vollständigen Informationen des Beitretenden und des Vereins selbst in die Beitrittserklärung.
Wer sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Organisation eines Vereins genau anschaut, der kann es schon mal mit der Angst zu tun bekommen, so viele Dinge sind hier zu beachten. Doch das meiste davon hört sich schlimmer an, als es in Wahrheit ist. Mit Hilfe entsprechender Vordrucke für den Vereinsbeitritt sind die kleinen Hürden rasch zu überwinden. Wer selbst einen Verein gründet, sollte bei Unsicherheiten gegebenenfalls einen Anwalt zurate ziehen.