Übergabeprotokoll (Wohnraummietvertrag)
Gesetzlich ist das Übergabeprotokoll zwar nicht vorgeschrieben, dennoch empfiehlt sich bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages die Anfertigung, um mehr Sicherheit für Mieter und Vermieter zu gewährleisten. Vor allem beim Einzug ist es wichtig, dass der Zustand der Wohnung genau festgehalten wird, damit der Mieter nicht als Verursacher der Mängel dasteht. Aber auch beim Auszug ist es nützlich, da so unter anderem eine schnellere Rückzahlung der Kaution ermöglicht wird.
Das sollte bei einem Übergabeprotokoll beachtet warden
Hauptfunktion eines Übergabeprotokolls für eine Mietwohnung ist das Festhalten des Zustands der Wohnung. Daher sollten darin neben der Anzahl der ausgehändigten Schlüssel und der Zählerstände von Wasserzähler, Stromzähler und Heizkörpern unbedingt die Mängel dokumentiert werden, die bei der Wohnungsbegehung auffallen. Um keine Mängel zu übersehen, sollten Anstriche und Tapeten, Teppiche, Holzfußböden und Fliesen, Fenster, Rollläden, Türen und Schlösser bei einer Wohnungsbegehung gründlich überprüft werden. Zudem sollte kontrolliert werden, ob elektrische Geräte wie Lampen sowie Wasserhähne, Duschen, Spülungen und Heizkörper funktionsfähig sind. Auch, ob die Wohnung zum Beispiel von Schimmel befallen ist, sollte notiert werden. Zur besseren Dokumentation empfiehlt es sich, von allen aufgetretenen Mängeln Fotos zu machen und diese dem Übergabeprotokoll beizufügen.
Wann sollte das Übergabeprotokoll angefertigt werden?
Das Übergabeprotokoll wird in der Regel am Tag des Ein- bzw. Auszugs angefertigt, sobald alle Möbel aus der Wohnung geräumt sind, alle eventuell ausgeführten Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und die Wohnung gereinigt worden ist. Am besten findet die Übergabe bei Tageslicht statt, damit alle eventuellen Mängel gefunden und – am besten einzeln – dokumentiert werden können. Für die Übergabe sollte ein verbindlicher Termin mit dem Vermieter vereinbart werden, der das Protokoll gemeinsam mit dem Mieter unterzeichnet. Auch beim Auszug sollte der Mieter die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter begehen: Werden keine Mängel vermerkt, kann der Mieter in der Regel mit einer schnellen Rückzahlung der beim Einzug gezahlten Kaution rechnen. Ein Muster für ein Übergabeprotokoll finden Sie hier.