Unbezahlter Urlaub – Was ist zu beachten ?

Ein unbezahlter Urlaub bietet sich für Arbeitnehmer an, wenn der normale Jahresurlaub nicht ausreichend ist. In Deutschland besteht ein Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zahlreiche Arbeitgeber bieten ihren Angestellten jedoch freiwillig die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen.

Kein grundsätzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub

Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht zur Zustimmung verpflichtet, wenn ein unbezahlter Urlaub von einem Angestellten beantragt wird. Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben. Die seit dem Jahre 2008 bestehende Pflegezeit rechtfertigt beispielsweise einen Anspruch auf teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit. So kann ein Angestellter für die Dauer von bis zu sechs Monaten unbezahlten Urlaub für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen oder die Betreuung minderjähriger Angehöriger verlangen. Eine bis zu dreimonatige unbezahlte Auszeit vom Berufsleben ist möglich, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleitet.

Freiwillig gewährter unbezahlter Urlaub und was es zu beachten gilt

Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewähren zahlreiche Arbeitgeber ihren Angestellten auf freiwilliger Basis unbezahlte Urlaube. Weitere Motive des Arbeitgebers für die Gewährung einer beruflichen Auszeit sind eine erhoffte Motivationssteigerung oder eine weitreichende Erholung des Mitarbeiters. Ganz gleich, ob ein unbezahlter Urlaub aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder auf Grundlage einer freiwilligen Absprache genommen wird, sollte hierbei einiges beachtet werden. So bleibt die Krankenversicherungspflicht auch dann bestehen, wenn wegen des Urlaubs kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu möglicherweise anteiligen Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sollten genauso vor dem Urlaubsantritt getroffen werden wie Absprachen über Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge.

Die Beantragung eines unbezahlten Urlaubs kann weitreichendere Folgen haben, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Selbst wenn der Urlaub auf Grundlage eines gesetzlichen Anspruchs genommen wird, sind negative finanzielle Auswirkungen nicht auszuschließen. Bereits bei der Absprache mit dem Arbeitgeber und der Antragstellung müssen Details beachtet werden. Soweit irgendwelche Bedenken bestehen, sollte vorsichtshalber der Rat eines Anwalts eingeholt werden.