Wann wird eine Unterhaltszahlung neu verhandelt?

Ist ein Elternteil zur Unterhaltszahlung verpflichtet, muss es seine gesamten Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Sollten sich die Parteien dann nicht gemeinsam auf einen zu zahlenden Betrag einigen können, entscheidet das Gericht. Trotzdem kommt es immer wieder zu Neuverhandlungen über die Höhe des Unterhalts.

Die Unterhaltszahlung ist unabdingbar für das Wohl des Kindes

Für das sorgenfreie Aufwachsen und das allgemeine Wohl des Kindes ist die Unterhaltszahlung des getrennt lebenden Elternteils enorm wichtig. Auch wenn Vater und Mutter in Zukunft getrennte Wege gehen, darf das dem Kind nicht schaden, zumindest finanziell betrachtet. Nicht selten landen die Eltern daher bei einem Anwalt oder gar vor Gericht. Wenn die gütliche Einigung in einer Verhandlung nicht zustande kommt, muss das Familienrecht in seiner Härte durchgreifen. Das Gericht entscheidet nun über den weiteren Verlauf und stellt bei Bedarf einen Unterhaltstitel auf. An diesen muss sich der entsprechende Elternteil halten.

Wann wird die Unterhaltszahlung neu verhandelt?

Anlass und Grundlage für eine Neuverhandlung von Unterhaltszahlungen ist das Abänderungsverfahren. Maßgeblich ist hier in jedem Fall ein Unterhaltstitel. In der Regel ist dieses Verfahren nur von Erfolg gekrönt, wenn sich die Bemessungsgrundlagen im Vergleich zu den Angaben im Titel verändert haben. Das heißt konkret, dass sich das Gehalt, die Steuerklasse oder die Höhe der allgemeinen Abgaben für den zahlenden Elternteil geändert haben. Diese schneiden positiv oder negativ in die Finanzen ein und sorgen für eine neue Bemessungsgrundlage. In der Regel wird diese Änderung vom Gericht entschieden. Bei beidseitigem Einverständnis der Eltern kann aber auch eine außergerichtliche Einigung getroffen werden.

Die Unterhaltszahlung ist essentiell für das Wohl eines Kindes und trägt auch zur Erziehung und zum sorgenfreien Aufwachsen bei. Trotzdem dürfen die zahlenden Elternteile finanziell nicht zu stark eingeschränkt werden. Deswegen ist es auch nach einem Titel möglich, die Bemessungsgrundlage zu ändern bzw. neu zu verhandeln. Immerhin kann es zu jeder Zeit auch zu Änderungen am Einkommen oder den Ausgaben kommen.