Der richtige Untermietvertrag: Wohnraum rechtssicher untervermieten

Wer eine große Wohnung hat, kann mit einem Untermietvertrag einen Teil der Wohnung untervermieten. Zum Beispiel ist diese Praxis für Wohngemeinschaften üblich, um die Kostenteilung rechtssicher zu dokumentieren.

Wann darf man untervermieten?

Ein Mieter darf seine Wohnung ganz oder teilweise nur dann untervermieten, wenn der Vermieter oder Besitzer der Wohnung dem im Voraus zugestimmt hat. Dabei müssen Angaben zu den Gründen der Untervermietung gemacht werden. Außerdem kann der Vermieter Auskünfte zu den Personen verlangen, welche die Räume zukünftig mit nutzen wollen. Unter Umständen steigt die Miete an, wenn der Vermieter dies verlangt. Das ist dann möglich, wenn eine Komplettmiete zuvor auf eine bestimmte Anzahl von Personen abgestimmt wurde, die mit der Untervermietung überschritten wird. Die Verbrauchskosten etwa steigen bei mehr Nutzern und müssen entsprechend angeglichen werden. Hauptmieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Untermieter sämtliche die Wohnung betreffenden Forderungen an den Hauptmieter und nicht an den Vermieter zu zahlen hat. Zur Absicherung beider Seiten sollte daher ein schriftlicher Untermietvertrag aufgesetzt werden. Weitere Informationen bietet auch der Deutsche Mieterbund.

Was muss alles in den Vertrag zur Untermiete?

Zwingend müssen die Namen der Vertragsparteien, die genaue Bezeichnung der Wohnung, die Höhe der Miete und die Unterschriften der Vertragspartner in den Untermietvertrag aufgenommen werden. Wichtig sind außerdem der Beginn des Mietverhältnisses und eventuelle Kündigungsfristen. Falls bestimmte Räume gemeinschaftlich genutzt werden, können ebenfalls Umfang und Regeln zu dieser Nutzung im Vertrag festgehalten werden. Auch Pflichten zur Reinigung und zur Zahlung der anfallenden Kosten für Strom, Gas, Heizung und Wasser können dazugehören. Damit alles rechtskräftig ist und später nicht wegen Formfehlern beanstandet werden kann, ist es ratsam, einen Mustervertrag für die Untervermietung zu verwenden und im Zweifelsfall einen Anwalt zu befragen.

Ein solcher rechtlich geprüfter Untermietvertrag beinhaltet alle relevanten Themen und muss nur noch an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Mit der Verwendung dieser rechtssicheren Texte kann man sich viel Zeit und Ärger sparen.