Eine Vollmacht für das Geschäft zu erteilen bedeutet nicht blindes Vertrauen
Eine Vollmacht für das Geschäft stellt eine besondere Art der Prokura dar. Hierbei handelt es sich um eine besonders umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.
Mittels dieses Rechtsinstruments kann man als Unternehmer viele notwendige und zeitraubende Aspekte der Unternehmensführung einem Stellvertreter übertragen und sich dadurch den Freiraum schaffen, sich den essenziellen strategischen Dingen zuzuwenden.
Die Vollmacht für das Geschäft im Überblick
Nur ein Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, kann mit einer Vollmacht delegieren. Auf Wunsch kann die Vollmacht für das Geschäft an mehrere Personen erteilt werden, die entweder gemeinsam oder in unterschiedlichen Geschäftsbereichen für sich allein Entscheidungen treffen können.
Der Tod oder der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Prokuristen lässt die Vertretungsvollmacht erlöschen. Neben der Einstellung des Betriebes und dem Verlust der Kaufmannseigenschaft kann die Vollmacht für das Geschäft auch widerrufen werden.
Welche Belange kann man nicht mit einer Vollmacht delegieren?
Grundsätzlich umfasst die Vollmacht für das Geschäft alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die mit einem Handelsgewerbe einhergehen. Über das alltägliche Geschäftsleben hinaus ist der Prokurist auch ermächtigt, Personalentscheidungen zu treffen, Kredite aufzunehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
Eine gesetzliche Beschränkung einer Vollmacht stellt die Grundstücksklausel dar, wonach der Prokurist ohne entsprechende Befugnis keine Grundstücke verkaufen oder belasten darf. Ebenso sind die Grundlagengeschäfte, die die Basis des Unternehmens bilden, und höchstpersönliche Geschäfte des Geschäftsherren von der Vertretungsvollmacht ausgenommen.
Durch den gesetzlich festgelegten Umfang ist der Wirkungskreis der Vollmacht für das Geschäft ausdrücklich definiert und sorgt damit für Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Dadurch erreicht man eine Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung des alltäglichen Geschäftsverkehrs.
Mit der Auslagerung der administrativen Seiten der Unternehmensführung gestaltet man seinen Alltag wieder nach seinen eigenen Wünschen und wendet sich als Geschäftsherr den spannenden Kreativ- und Entwicklungsbereichen des Betriebes zu.