Während der ersten Monate stillen, um sehr große Babys zu vermeiden
Für Säuglinge ist es die natürlichste Art der Ernährung, gestillt zu werden. Beim Stillen kommt es kaum zu einer Überdosierung, die bei der Gabe von Babynahrung aus dem Fläschchen zu einer zu schnellen Gewichtszunahme führen kann. Doch für das Stillen müssen Frauen eine Auszeit von der Arbeit nehmen.
Stillen ermöglichen: Elternzeit beantragen
Mütter, die ihr Kind stillen möchten, benötigen dafür viel Zeit. Es ist praktisch unmöglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und gleichzeitig das Baby auf natürliche Art und Weise zu ernähren. Man kann eine befristete Auszeit in Form der unbezahlten Elternzeit beantragen. Der Vorteil beim Antrag auf Elternzeit ist, dass man nach deren Ende wieder an den bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren kann, ohne sich neu zu bewerben. Eine Elternzeit kann von den Eltern bis zu einem Zeitraum von maximal drei Jahren beantragt werden.
Arbeitgeber rechtzeitig informieren
Um die Regelung wirksam zu machen, sollte man den Arbeitgeber rechtzeitig informieren, wie lange die Elternzeit geplant ist. Dabei muss man sich an bestimmte Fristen halten und sich für eine Zeit von zwei Jahren festlegen. Das ist nötig, damit sich Eltern und Arbeitgeber auf die Vereinbarung verlassen können. Der Arbeitgeber muss sich um einen temporären Ersatz kümmern, der wiederum vertraglich gebunden wird. Falls man sich mit den Bedingungen und Konsequenzen nicht gut genug vertraut machen kann, ist es hilfreich, eine anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Das ist besonders dann ratsam, wenn es im Antrag Abweichungen von den üblichen Regelungen geben soll.
Ein Antrag auf Elternzeit sollte rechtzeitig und in Schriftform erfolgen. Dann kann man sich in den ersten Monaten in Ruhe um das Baby kümmern und es stillen. Mit einem Musterschreiben ist der Antrag auf Elternzeit schnell und in der korrekten Form zu erstellen. Und nach der Auszeit steht nichts mehr im Wege und die Arbeit kann fortgesetzt werden, während der Nachwuchs natürlich groß wächst.