Wann es besser ist, auf ein Erbe zu verzichten
Der Nachlass eines Verstorbenen ist als Trost für die Hinterbliebenen gedacht. Man soll sich mithilfe der geerbten Gegenstände Erinnerungen bewahren können. Es ist jedoch in manchen Fällen besser, auf das Erbe zu verzichten.
Wann sollte man auf das Erbe verzichten?
Man kann auf zwei verschiedene Arten Erbe eines Verstorbenen werden: Entweder wurde dies in einem Testament festgehalten, oder man erbt aufgrund der gesetzlichen Erbfolge. Vor allem, wenn Letzteres eintritt, weiß man oft nicht, was man bekommt. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass es auch möglich ist, Schulden zu erben. Vermutet man also, dass der Verstorbene ernsthafte Geldprobleme hatte und sich keine Wertgegenstände in dessen Besitz befanden, um die negative Bilanz aufzuwiegen, sollte man über eine Erbausschlagung nachdenken. Auch aus steuerrechtlicher Sicht kann es Sinn machen, auf das Erbe zu verzichten. Dies ist vor allem der Fall, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Hierzu sollte man sich jedoch von einem Fachanwalt beraten lassen. Selbstverständlich kann es zudem auch persönliche Motive für eine Erbausschlagung geben.
Wie funktioniert eine Erbausschlagung?
Damit eine Erbausschlagung wirksam abgegeben werden kann, müssen einige Vorschriften beachtet werden. Die Erklärung, die den Willen, auf das Erbe zu verzichten, enthält, muss schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Zudem muss sie öffentlich beglaubigt sein. Alternativ kann man die Erbausschlagung auch zu Protokoll des Urkundsbeamten beim Amtsgericht oder eines Notars abgeben. Dies muss innerhalb von sechs Wochen geschehen. Diese Frist beginnt ab Kenntnisnahme des Erbanfalls und der Gründe der Berufung zum Erbe durch das Nachlassgericht. Eine entsprechende Mitteilung mit Belehrung erhält man im Regelfall vom zuständigen Gericht.
Auch wenn das Erbe den Verlust mindern soll, ist es in manchen Fällen besser, darauf zu verzichten. Die Gründe hierfür können verschieden sein. Am häufigsten kommt eine Erbausschlagung jedoch wegen Überschuldung des Erblassers zustande. Wichtig ist, dass man alle Vorschriften einhält, die notwendig sind, um auf das Erbe zu verzichten. Um Fehler zu vermeiden, sollte man sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Mit dem Ehepartner kann zu Lebzeiten auch ein entsprechender Ehevertrag aufgesetzt werden.