Alles automatisch: Wenn Autos alleine einparken
Die Zeit ist knapp, die Parklücke eng: Wo früher ein umständliches Manöver viel Zeit kostete und man womöglich zu spät zum Termin kam, ist heute nur noch ein Knopfdruck nötig. Viele Autos parken bereits selbstständig ein – damit ist der erste Schritt zum autonomen Fahren getan.
Präzision mit Maschinen
Parkraum ist rar und hat man endlich eine Lücke gefunden, ist sie oft ziemlich klein. Wenn Autos alleine einparken, spielt das jedoch keine Rolle mehr. Der Fahrer steigt aus, das Fahrzeug erledigt das komplizierte Manöver selbstständig – ein Traum, den man bis vor Kurzem nur aus Science-Fiction-Filmen kannte. Doch das Einparken wie von Geisterhand wirft auch Fragen auf: Wer haftet, wenn Autos alleine einparken und dabei einen Schaden verursachen? Mit solchen Fällen müssen sich Automobilhersteller zunehmend befassen.
Angepasste Rechtslage, wenn Autos alleine einparken
Nicht nur Einparkautomaten, auch Spurhalteassistenten und Stauerkennungssysteme sind in vielen Fahrzeugen bereits Standard. Die Gesetzeslage ist jedoch noch nicht auf die neuen Technologien vorbereitet: Wenn Autos alleine einparken und ein anderes Fahrzeug dabei beschädigen, ist bislang allein der Fahrer verantwortlich. Grundlage für diese Regelung ist das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, das bis heute als Basis für einen Großteil der Verkehrsregelungen dient. Allerdings stammt das Gesetz aus dem Jahr 1968 und ist damit in Teilen nicht mehr zeitgemäß. Die Vereinten Nationen haben es daher im Jahr 2014 ergänzt: Auch autonom fahrende Systeme sind zulässig, sofern der Fahrer jederzeit eingreifen kann. Autonome Fahrzeuge, die selbstständig parken, sind damit im Straßenverkehr zugelassen, solange der Fahrer dabei im Auto bleibt – steigt er aus, ist die Rechtslage jedoch bislang noch völlig unklar.
So bequem es auch ist, wenn Autos alleine einparken, so unsicher kann die Rechtslage sein. Autonome Fahrzeuge mit selbstständigem Parkassistenten werden in Zukunft das Straßenbild dominieren. Für Fahrer, Halter, Versicherungen und Automobilhersteller ergeben sich damit neue Herausforderungen für die Haftung. Bei Unklarheiten wendet man sich idealerweise an einen Anwalt.