Zeit gewinnen, indem man einem Nachbarn eine Vollmacht anvertraut

Im täglichen Leben werden viele Menschen unmerklich zu etwas bevollmächtigt. Da es grundsätzlich keine Formvorschrift für die Vollmacht gibt, sind zwar auch mündliche Bevollmächtigungen möglich, im Zweifel fehlt aber der Nachweis über den Inhalt der Vertretungsvollmacht.

Was bewirkt eine Vollmacht?

Wer kennt das nicht: Man muss sein neues Auto zulassen oder ein Paket von der Post abholen, hat aber selbst keine Zeit? Ein netter Verwandter, Bekannter oder Nachbar, springt aber gern ein. Das spart Zeit und unter Umständen auch Nerven. Grundsätzlich besteht für eine Vollmacht keine Formvorschrift. Es gibt aber Fälle, in denen eine Schriftform anzuraten ist. Bei einer Paketzustellung mag bereits die Unterschrift des Nachbarn ausreichen. Soll jedoch ein Paket von der Poststelle abgeholt werden, wird eine schriftliche Bevollmächtigung benötigt.

Eine schriftliche Vollmacht schafft Klarheit

Insbesondere für staatliche Stellen ist die Schriftform aus Nachweisgründen vorgeschrieben. Wenn man krank oder verhindert ist, kann eine nahestehende Person natürlich das Paket bei der Post oder den Ausweis beim Bürgeramt abholen. Sogar das Auto kann mit einer Bevollmächtigung durch einen Nachbarn anmelden lassen. In diesen Fällen muss jedoch die Schriftform eingehalten werden. Die Vollmacht muss sowohl Namen und Anschrift des Vollmachtgebers als auch des Bevollmächtigten enthalten und natürlich unterschrieben sein. Wenn man sich vorstellt, man bittet seinen Nachbarn, einen neuen Kleinwagen abzuholen und er kommt mit einer Luxuskarosse nach Hause, versteht man den Ernst der Lage. Die Verantwortung liegt nämlich beim Vollmachtgeber, er sollte den Vertretungsgrund daher genau bezeichnen.

Eine Vollmacht, spart tatsächlich Zeit, da Tätigkeiten und Abholungen nicht selbst ausgeführt werden müssen. Der Beauftragte handelt jedoch im Namen der Person, die ihn oder sie entsendet. Zur Sicherheit aller sollte eine Bevollmächtigung daher immer schriftlich verfasst werden und auch den Gegenstand genau bezeichnen, für den sie ausgestellt wird.