Am geringsten Zweifel eine Vollmacht widerrufen

Mit dem Wechsel von Mitarbeitern werden oft die Aufgaben in einem Unternehmen neu verteilt. Bewährte Kollegen rücken an gehobene Positionen. Andere Mitarbeiter möchten eventuell in Teilzeit arbeiten und bekommen ein neues Aufgabengebiet. Bei der Umstrukturierung ist es sinnvoll, jede Vollmacht zu widerrufen, die überflüssig ist.

Nicht benötigte Vollmacht widerrufen

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht unbedingt nötig erscheint, sollte man zeitnah jede nicht mehr benötigte Vollmacht widerrufen. Man behält damit den Überblick, wer welche Handlungen ausführen darf und schützt sich somit vor unliebsamen Überraschungen. Besonders wichtig ist das Prozedere beim Ausscheiden von Mitarbeitern. Es sollte auch bei einer längeren Beurlaubung oder der Verabschiedung in die Elternzeit in Betracht gezogen werden. Um bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht alles neu zu erfassen, kann man die Vollmacht auch im Vertrag ruhen lassen.

Bestätigung schriftlich einholen 

Will man eine Vollmacht löschen, genügt dazu die einseitige Willensbekundung. Für einen Nachweis sollte man sich von der betreffenden Person den Erhalt des Widerrufs quittieren und gegebenenfalls die ursprünglichen Vertragsunterlagen herausgeben lassen. Im Schreiben müssen der Vertragsgegenstand, die beteiligten Personen und die einzuhaltenden Fristen genau dokumentiert sein. Geht es um sensible Bereiche oder eine eilige Erledigung, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit dem Aufsetzen eines rechtssicheren Schreibens zu beauftragen.

Für die Vollmacht widerrufen, nutzt man am besten einen fertigen Mustertext. Damit sichert man sich gegen unerwünschte geschäftliche Handlungen von Dritten ab. Widerrechtlich getätigte Geschäfte werden durch diesen Widerruf unwirksam. Auf privater Ebene kann es nötig sein, eine Vollmacht für den Steuerberater oder eine Vorsorgevollmacht zu widerrufen. Damit kein Missbrauch mit den Dokumenten geschieht, ist es ratsam, sich die originalen Vollmachten aushändigen zu lassen.