Bußgeldbescheid genau prüfen – Formfehler ermöglichen Einspruch gegen Geldstrafen
Bei kleineren Vergehen wie z. B. Bagatelldelikten im Straßenverkehr wird zur Reduzierung von Kosten häufig auf ein aufwendiges Hauptverfahren mit Beweisaufnahme verzichtet und direkt eine Geldstrafe verhängt. In diesen Fällen wird ein Strafbefehl verhängt, der vor Gericht häufig leichtfertig erlassen wird. Hier liegt das Potenzial für die Aufdeckung von Formfehlern, die die Gültigkeit des Bescheids zunichtemachen können.
Strafbefehl zur Ansetzung einer Geldstrafe bei kleineren Vergehen
Der Erlass eines Bußgeldbescheids scheint für den Angeklagten subjektiv der einfachere Weg im Vergleich zu einer Gerichtsverhandlung zu sein. Dennoch sollte hier beachtet werden, dass ein solcher Strafbefehl einer Verurteilung gleicht, die nur nach Aktenlage beschieden wurde. Bevor die Bestrafung einfach akzeptiert wird, sollte der Strafbefehl deshalb auf Richtigkeit überprüft werden. Die Frist zum Einspruch beträgt nur zwei Wochen, sodass schnelles Handeln angeraten ist. Um die Möglichkeiten eines Widerspruchs voll auszuschöpfen, ist eine professionelle Rechtsberatung durch einen Anwalt sinnvoll, der sich mit den formalen Bedingungen eines solchen Bescheids auskennt und weiterhin eine vollumfängliche Akteneinsicht erhalten kann, um Formfehler aufzudecken.
Bußgeldbescheid bei Vergehen im Straßenverkehr
Wer durch das Überschreiten der Geschwindigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kann mit einem Einspruch ebenfalls Erfolg haben. Immer häufiger werden gerade beim Versand des Bußgeldbescheids im Rahmen von Geschwindigkeitsüberschreitungen Formfehler gemacht, die zur Unwirksamkeit des Bescheids führen können. Wichtig ist, innerhalb von 14 Tagen gegen den Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch einzulegen. Da man als Privatperson keinen Einblick in die Verfahrensakten erhält, sollte für eine wirkungsvolle Verteidigung ein Anwalt eingeschaltet werden, der umfangreiche Akteneinsicht erhalten kann. Nur so können Formfehler oder Fehler beim Messverfahren ermittelt werden.
Mit Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen können kleinere Delikte, aber auch hohe Geldstrafen und schwerwiegende andere Konsequenzen wie z. B. Führerscheinentzug oder auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erlassen werden. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch, insbesondere bei empfindlichen Strafen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis, bei hohen Geldbußen oder wenn ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis droht.